Die „Brötchentaste“ kommt

Rund 20 % der kostenpflichtigen Stellplätze in Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen werden für die erste halbe Stunde kostenlos.

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Der Gemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung mit seinem Votum für die so genannte „Brötchentaste“ einem zentralen Wahlversprechen von Oberbürgermeister Peter Boch grünes Licht gegeben.

Für die Tiefgaragen Markplatz und Theater, der Parkplatz am Rathaushof und die Tiefgarage der Bertha-Benz-Halle werden hierzu die Tarife so geändert, dass die erste halbe Stunde Parken kostenlos ist. Zudem wird künftig nach der kostenfreien ersten halben Stunde zwei Stunden lang eine Abrechnung im 15-Minuten-Takt möglich sein. Die zu erwartenden Kosten sollen in den einzelnen Jahren durch Mehrerträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gedeckt werden. Für die technische Umsetzung rechnet das zuständige Grünflächen- und Tiefbauamt mit etwa drei bis vier Monaten.

„Ich freue mich sehr, dass der Gemeinderat meinem Vorschlag gefolgt ist,  die ‚Brötchentaste‘ wieder einzuführen“, so Oberbürgermeister Peter Boch. „Mit dem kostenlosen Kurzzeitparken an mehreren Standorten stärken wir den Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger, in die Innenstadt zu kommen und hier auch einzukaufen.“ Die „Brötchentaste“ sei ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem besseren Image und einer attraktiveren Innenstadt. Nicht zuletzt stärke sie auch den Einzelhandel.

Besonders erfreut ist der Rathauschef darüber, dass es zusätzlich gelungen ist, für die ersten beiden Stunden die 15 Minuten-Taktung einzuführen. „Die bisherige Regelung wurde auch deswegen als besonders ungerecht empfunden, weil nach der ersten halben Stunde eine Stunden-Taktung erfolgte“, so der Rathaushef.  Dies habe bei einer geringen Überschreitung des Zeitintervalls zu einem von den Kunden als unangemessen empfundenen Kostensprung geführt. „Ich bin sicher, dass die 15-Minuten-Taktung von den Bürgerinnen und Bürger als gerechter empfunden werden wird und diese so auch bereit sind, etwas länger in der Innenstadt zu bleiben.“

Mit der „Brötchentaste“ (die es in physischer Form so gar nicht geben wird, da alle betroffenen Parkräume erst unmittelbar vor der Ausfahrt bezahlt werden müssen) werden von rund 4.000 kostenpflichtigen Stellplätzen in Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen immerhin rund 20 % von dieser neuen Regelung profitieren. Nicht eingeschlossen von dieser Regelung sind alle Kurzzeitparkplätze an den Straßenrändern. Hier gelten weiterhin die bisherigen Parkgebühren.

Quelle(n): pm

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