Stadtverwaltung weist Vorwürfe der Diskriminierung und Islamophobie entschieden zurück.
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Mehrere regierungsnahe und staatliche, türkische Medien wie die Online-Zeitung „Daily Sabah“ und der Staatssender „TRT“ berichten heute in ihren deutschsprachigen Online-Medien über einen Fall aus Pforzheim, in dem nach Angaben in den Medienberichten eine anonyme Muslimin bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis neben den Ausweispapieren auch eine „Bescheinigung der Moschee über das Tragen eines Kopftuchs (Kopftuchbescheinigung)“ vorweisen musste.
Die „Daily Sabah“ kommentierte dies mit der Äußerung, dass „für Kritiker dies die Spitze der deutschen Bürokratie und eine weitere Drangsalierung von muslimischen Frauen mit Kopftuch“ sei. TRT kommentierte gar, dass mit diesem Vorfall „die Islamfeindlichkeit in Deutschland eine neue Dimension angenommen“ habe, „was die Forderung einer deutschen Behörde offensichtlich zeigt“.
Stadtverwaltung weist Vorwürfe der Diskriminierung zurück
Die Stadt Pforzheim reagierte auf die Medienberichte mit einem ausführlichen Statement auf Ihrer Facebook-Seite und weist die Vorwürfe der Diskriminierung und „Islamophobie“ „entschieden zurück“. Man sei angesichts des seit Jahrzehnten angewandten Verfahrens auf Grundlage bundesweit geltender Regelungen und Gesetze „verwundert“ über das Ausmaß der entstandenen Diskussionen.
Die Stadt verweist hierbei darauf, dass beim Führerscheinantrag unter anderem ein Passbild abzugeben ist, „das nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (§ 21 Abs. 3) den Bestimmung des Passrechtes entsprechen muss. § 5 der Passverordnung regelt, dass ein aktuelles Passbild einer bestimmten Größe vorzulegen ist, das die Person in einer Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen muss.“ Hintergrund dieser Regelung sei, dass eine einwandfreie Feststellung der Identität möglich sein soll.
Bei Angehörigen von Religionsgemeinschaften und geistlichen Orden, die nach ihren Regeln gehalten seien, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu erscheinen, dürften auch Passbilder verwendet werden, die die Person mit Kopfbedeckung zeigen. Um die Zugehörigkeit zu einer solchen Religionsgemeinschaft oder eines solchen Ordens zu dokumentieren, benötige man eine kurze Bescheinigung der Religionsgemeinschaft/des Ordens, aus der dies hervorgeht. Weshalb das Tragen einer Kopfbedeckung bei einzelnen Religionsgemeinschaften geboten ist, müsse dabei nicht dargelegt werden, so die Stadt in ihrem Statement.
Diese Vorgaben beträfen also nicht speziell Angehörige des islamischen Glaubens, sondern allgemein Angehörige von Religionsgemeinschaften, deren Regeln das Tragen von Kopfbedeckungen in der Öffentlichkeit gebieten, z. B. auch Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt und des Diakonischen Werkes. Es handele sich hierbei auch nicht um eine Pforzheimer Regelung oder Handhabung, sondern dies sei „in bundesweit geltenden Gesetzen sowie dazugehörigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften festgelegt“.