Haben Sie auch den dicken Umschlag mit den Stimmzetteln zur Kommunalwahl bekommen? Wir erklären Ihnen, was Sie damit machen können!
(Lesezeit: 6 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
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Inzwischen werden die Stimmzettel zur Kommunalwahl per Post versendet. Besser gesagt: Die Blöcke mit den Stimmzetteln – in Pforzheim stehen schlappe 13 Wahllisten mit jeweils 40 Personen zur Wahl, also exakt 520 Personen. Das ist eine ganze Menge und für jeden Wähler eine kleine Herausforderung.
Doch halt, nicht einfach aufgeben und den Stimmzettelblock wegwerfen! Die Kommunalwahlen sind wichtig und aus Sicht der Daseinsvorsorge vielleicht sogar die wichtigsten Wahlen. Denn die großen Vorhaben in einer Stadt entscheidet nicht der Bundestag, sondern der Gemeinderat.
Wie das mit dem Wählen funktioniert, erklären wir Ihnen hier in einem kleinen Ratgeber.
Wahllisten und die Stimmzettel
In Baden-Württemberg sind für die Kommunalwahl keine Einzelbewerber vorgesehen, sondern so genannte Listen. So eine Liste kann von einer Partei aufgestellt werden (wobei Parteien je nach Statut auch mehrere Listen innerhalb einer Kommune aufstellen können), aber auch von einer Interessensvertretung, die dann als so genannte Wählervereinigung auftritt. So eine Wählervereinigung kann mit einer Mitgliedschaft in einer Interessensvertretung verbunden sein, muss es aber nicht.
Für Wahllisten gelten einige Regeln: Sie müssen mindestens einen und maximal so viele Kandidaten wie Plätze im Gemeinderat aufweisen. Jeder Kandidat muss grundsätzlich wählbar sein, mindestens 16 Jahre alt und die deutsche oder eine Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen.
Wahllisten müssen in einer geheimen Wahl aufgestellt werden, diese Listen werden dann mit ggf. erforderlichen Beilagen beim Wahlleiter bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht und dort geprüft. Das ist mit den besagten 13 Wahllisten passiert und daher haben Sie diese vor sich.
Wie wählen wir nun?
Die Stimmzettel haben Sie deshalb vorab bekommen, um Ihre Wahlentscheidung in Ruhe zu Hause vornehmen zu können. Am Wahlsonntag bringen Sie dann einfach Ihre(n) Stimmzettel in das für Sie zuständige Wahllokal mit, packen diese in den dort erhältlichen Wahlumschlag und werfen diesen in die Wahlurne. Aber kommen wir nochmal auf Ihre Wahlentscheidung zurück, denn es gibt mehrere Möglichkeiten zur Wahl:
- Sie können eine gesamte Liste wählen. Dazu trennen Sie die jeweilige Liste aus dem Stimmzettelblock heraus und packen im Wahllokal diesen Stimmzettel in den Wahlumschlag, ohne jegliche Kreuzchen oder weitere Kennzeichnungen. Ohne eine Markierung gilt so ein Votum so, dass jeder Kandidat auf der Liste einen Ihrer 40 Stimmen erhält. Wichtig: Streichen Sie keinesfalls einzelne Kandidaten, denn dann zählen nur die Kandidaten, für die ein eindeutiges Votum gegeben wurde! Wenn Sie beispielsweise einen Kandidaten streichen und sonst nichts auf dem Stimmzettel eintragen, vergeben Sie keine einzige Stimme.
- Beim so genannten Kumulieren können Sie einzelnen Kandidaten mehr Stimmen vergeben, maximal jedoch 3 pro Person. Die entsprechende Stimmenzahl wird dabei hinter dem Namen in das Kästchen ganz rechts eingetragen. Hat also eine Wahlliste beispielsweise 40 Kandidaten, können Sie entweder allen Kandidaten eine Stimme geben (in dem Sie den Stimmzettel kommentarlos abgeben oder auch hinter jedem Namen ein Kreuzchen oder eine „1“ schreiben) oder einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen vergeben, während dann anderen Kandidaten keine Stimme vergeben wird. Wichtig beim Kumulieren ist, dass die Gesamtzahl der möglichen Stimmen nicht überschritten wird, da ansonsten die Stimmenabgabe ungültig ist.
- Wenn Sie Kandidaten aus mehreren Wahllisten wählen möchten, können Sie auch Stimmzettel weiterer Wahllisten in den Wahlumschlag legen. Beachten müssen Sie hierbei unbedingt, dass Sie auf allen Stimmzetteln entsprechende Stimmen mit Kreuzchen oder Stimmzahlen von 1 bis 3 vergeben. Wenn Sie einfach nur mehrere nicht ausgefüllte Stimmzettel in den Wahlumschlag legen, vergeben Sie ebenfalls keine einzige Stimme. Auch hier gilt, dass Sie im Rahmen Ihres gesamten Votums die Zahl von 40 Stimmen nicht überschreiten dürfen.
- Wenn Sie Kandidaten aus mehreren Wahllisten wählen wollen, können Sie auch panaschieren. Hier können Sie den Stimmzettel einer Wahlliste nehmen und Namen aus anderen Wahllisten mit Kandidatenname und Wahlnummer übernehmen. Das macht beispielsweise Sinn, wenn Sie in einer Wahlliste einer Reihe von Kandidaten Stimmen vergeben und nur einzelne Kandidaten aus anderen Wahllisten übernehmen möchten. Wichtig ist auch beim Panaschieren, dass die Gesamtstimmenzahl von 40 Stimmen nicht überschritten wird.
Ihr Wahllokal
Ihr zuständiges Wahllokal finden Sie auf dem Schreiben zur Europawahl, die ebenfalls am 26. Mai 2019 stattfindet. Falls Sie dieses Schreiben nicht mehr haben, können Sie das zuständige Wahllokal auch beim Wahlamt der Stadt unter der Rufnummer 07231 39-1111 erfragen.
Sie können auch in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl (wohl für die Kommunal- als auch für die Europawahl) wählen. Für diese Fälle brauchen Sie in jedem Fall den so genannten Wahlschein, den Sie entweder beim Wahlamt oder auch im Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Alten Rathauses beantragen können. Im Briefwahlbüro können Sie übrigens auch direkt die Briefwahl vornehmen und ihre ausgefüllten Wahlunterlagen in dort bereitgestellte Wahlurnen einwerfen.
Für alle diese Sonderfälle in Sachen Briefwahl hat die Stadt Informationen zur Briefwahl bereitgestellt. Auf dieser Seite können Sie auch direkt elektronisch Ihre Wahlunterlagen bestellen.