Zufahrten nur noch täglich von 6 bis 11 und von 18 bis 20 Uhr möglich. Ausnahmen müssen beantragt werden.
(Lesezeit: 2 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
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Die versenkbaren Poller in der Fußgängerzone werden am Montag, den 8. Juli, in Betrieb genommen. In der Vergangenheit wurde oftmals der starke Kfz-Verkehr in der Fußgängerzone beklagt. Deshalb wurden versenkbare Poller an der Kreuzung Westliche Karl-Friedrich-Straße/Leopoldstraße (Standort West) sowie nördlich des Neuen Rathauses (Standort Ost) eingebaut. Ziel der Polleranlage ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Pforzheimer Innenstadt sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit der Besucher der zentralen Fußgängerzone. Durch diese Maßnahme haben die Besucher die Möglichkeit, ungestört von unerwünschtem Kfz-Verkehr in der neugestalteten Fußgängerzone zu bummeln, zu flanieren und einzukaufen.
In den Lieferzeiten sind die Poller abgesenkt, sodass der Lieferverkehr ungehindert einfahren kann. Warenanlieferungen sollen grundsätzlich zu den festgelegten Lieferzeiten erfolgen, an denen die Poller abgesenkt sind. Diese sind 6 bis 11 Uhr und 18 bis 20 Uhr. Wer außerhalb der Lieferzeiten einfahren muss, braucht eine Genehmigung. Mit dieser erhält man einen Barcode bzw. eine RFID-Karte zum Öffnen der Poller. Genehmigungen können in begründeten Ausnahmefällen beim Amt für öffentliche Ordnung – Abteilung Straßenverkehr unter der Telefonnummer 07231/39-1375 zu den üblichen Öffnungszeiten beantragt werden. Bei unberechtigtem Befahren der Fußgängerzone wird ein Verwarnungsgeld erhoben.
Innerhalb der Fußgängerzone befinden sich gekennzeichnete Lieferbereiche, die für diese Fälle genutzt werden sollen. Die Poller können immer nur für ein einzelnes Fahrzeug geöffnet werden. Beim Ausfahren senken sich die Poller automatisch ab. Bestehende Ladezonen im Randbereich ermöglichen ein ganztägiges Anliefern in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone. Die Ladezonen können für die Anlieferung bis zu 30 min kostenfrei beansprucht werden. Die letzten Meter zu den Geschäften müssen in diesem Fall ohne Kfz zurückgelegt werden. Die Ladezonen sind entsprechend gekennzeichnet.
Quelle(n): pm