Erfolgreiche Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt

Frank Fillbrunn zu Besuch in der Bäckerei Wiskandt (von links: Jacqueline Korinth, Janis Wiskandt, Frank Fillbrunn, Miriam Gerhardt (Jobcenter Pforzheim) (Foto: Stadt Pforzheim)

Umfangreiches Förderprogramm unterstützt Langzeitarbeitslose bei Wiedereinstieg in die Berufswelt.

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Mit dem zum 1. Januar 2019 neu eingeführten Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ des § 16i SGB II für bereits besonders lange Zeit arbeitslose Menschen konnte vor wenigen Monaten eine der ersten Förderungen bei der Bäckerei Wiskandt erfolgen. Ein Grund für Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn, die Pforzheimer Bäckerei in der Bleichstraße zu besuchen. „Ich möchte mir vor Ort ein Bild davon machen, wie ein erfolgreicher Wiedereinstieg in das Erwerbsleben auch nach langer Arbeitslosigkeit aussehen kann“, so Fillbrunn.

Seit 1. März 2019 arbeitet Jacqueline Korinth nach nahezu neunjähriger Erwerbsunterbrechung mit 16 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig bei der Bäckerei Wiskandt im Verkaufsbereich. „Ich freue mich sehr, dass ich eine Arbeit gefunden habe, die mir zudem auch gefällt“, betont die gelernte Zierpflanzengärtnerin.

Auf dem Weg dorthin hat sie Miriam Gerhardt von der Arbeitgeberberatung des Jobcenters Pforzheim unterstützt, nachdem die Bäckerei Wiskandt beim Jobcenter ihren Bedarf angemeldet hat. Dabei betont Janis Wiskandt, dass er bislang gute Erfahrungen gemacht hat, wenn Menschen eine neue Chance erhalten haben: „Aus unserer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber heraus wollten wir einen neuen Arbeitsplatz im Rahmen der Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt schaffen.“

Das Jobcenter Pforzheim fördert die Beschäftigung in den ersten beiden Jahren zu 100 Prozent und stellt darüber hinaus den Programmteilnehmern im ersten Jahr ein Coaching zur Seite, um den beruflichen Wiedereinstieg nachhaltig zu unterstützen. Wer sich bewährt, dessen Vertrag kann einmalig auf bis zu insgesamt fünf Jahre verlängert werden. Die Förderhöhe sinkt dann ab dem dritten Jahr jährlich um zehn Prozentpunkte auf schließlich 70 Prozent im fünften Förderjahr. Ziel der Förderung ist stets, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Förderung in ein ungefördertes Arbeitsverhältnis einmünden zu lassen.

Quelle(n): pm

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