Fraktion könne das Prozesskostenrisiko mit 4.500 Euro Spenden finanzieren. Restliches Risiko werde von den Stadträten getragen.
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In ihrer Fraktionssitzung hat die FDP/FW/UB/LED-Fraktion am Montagabend beschlossen, Klage gegen die abschätzige Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Bürgerbegehren einzureichen. Das Bürgerbegehren war einst von der FDP/FW-Fraktion angestrengt worden, wurde aber aufgrund Unzulässigkeit abgewiesen.
Ein Kassensturz hinsichtlich des Spendenaufkommens zur Finanzierung des Prozesskostenrisikos habe ergeben, so die Fraktion in einer Mitteilung, dass rund 4.500 Euro zusammengekommen seien. „In der Hauptsache haben wir Klein- und Kleinstspenden erhalten, davon aber viele“, so die beiden Vertrauensmänner Hans-Ulrich Rülke (FDP) und Andreas Kubisch (Liste Eltern). Hierzu ruft die Fraktion zu weiteren Spenden auf.
Die Fraktion werde vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe klagen. Zwar gebe es noch mehrere tausend Euro Prozesskostenrisiko, für die aber die Stadträte gerade stehen würden. Daher habe man am heutigen Dienstagmorgen eine Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, „für die Pforzheimer Bürgerschaft das Bürgerbegehren vor Gericht zu erstreiten.“