Verwaltungsgericht Karlsruhe hebt Verbot der Mahnwache auf

"Fackelmahnwache" auf dem Wartberg in früheren Jahren

Stadt will unmittelbar gegen die Entscheidung Widerspruch in der nächsthöheren Instanz einlegen.

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Update: Inzwischen hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim als nächsthöhere Instanz das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bestätigt und die Aufhebung des Verbotes der Mahnwache letztinstanzlich bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Eilantrag des in Teilen als rechtsextrem eingestuften Vereins „Ein Herz für Deutschland“ stattgegeben und das von der Stadt Pforzheim verhängte Verbot der sogenannten „Fackelmahnwache“ auf dem Wartberg am 75. Gedenktag der Bombardierung Pforzheims am morgigen 23. Februar aufgehoben, wie die Stadt soeben mitteilt. Die Stadt Pforzheim wird nun unmittelbar Widerspruch gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen.

„Wir werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, um diese Versammlung zu verhindern“, zeigt sich Oberbürgermeister Peter Boch entschlossen. Es sei bedauerlich, dass das Gericht der Argumentation der Stadt Pforzheim nicht gefolgt ist. Als Reaktion auf die zahlreichen rechtsextremen Vorfälle sollten nun auch gesetzliche Konsequenzen gezogen werden: „Es ist an der Zeit, das Versammlungsgesetz zu ändern, um Kommunen damit die Möglichkeit zu geben, solche Versammlungen leichter zu verbieten“, so der Rathauschef. Erster Bürgermeister Dirk Büscher ergänzt: „Im Moment gibt es kaum eine Möglichkeit, der schwierigen Gefährdungslage durch Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus mit den Mitteln des Versammlungsrechts ausreichend zu begegnen.“ Bei allem Respekt vor der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sei der gesellschaftspolitische Dialog gefordert, „ob wir uns Demonstrationen wie die ‚Fakelmahnwache‘ von Rechtsextremisten weiter bieten lassen wollen“, so der Oberbürgermeister und der Erste Bürgermeister weiter.

Beide stehen auch weiterhin klar zu ihrer Entscheidung, ein Verbot zu verhängen. Durch die Gefährdungseinschätzung des Bundesinnenministeriums habe es jetzt eine juristische Chance gegeben, ein Verbot der sogenannten „Fackelmahnwache“ durchzusetzen. „Es war richtig diese zu nutzen und damit gleichzeitig ein deutliches Signal zu setzen“, sagt der Oberbürgermeister. Bestärkt fühlen sich beide durch die Reaktionen aus der Bevölkerung. „Wir erfahren unglaublich viel Zustimmung“, so Peter Boch. „Ich bin stolz auf die Pforzheimerinnen und Pforzheimer, dass sie in dieser Situation Haltung zeigen.“

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.