Martina Lehmann, Chefin der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim, beantwortet häufig herangetragene Fragen.
(Lesezeit: 6 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
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Die Corona-Krise habe nicht nur die Wirtschaft im Nordschwarzwald, sondern auch die Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim mit voller Wucht getroffen, so die Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim in einer Pressemitteilung Seit knapp zwei Wochen arbeitet die für den gesamten Nordschwarzwald zuständige Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim unter Hochdruck an zwei zentralen Hebeln der öffentlichen Daseinsvorsorge gleichzeitig. „Wir müssen und werden die Auszahlung der existenziell wichtigen Geldleistungen Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I und ganz aktuell die explosionsartig gestiegenen Beratungsbedarfe unserer Betriebe sicherstellen. Gleichzeitig müssen wir durch die Reduzierung des Publikumsverkehrs auf Notfälle das Infektionsrisiko für Kunden und Mitarbeiter auf ein Minimum reduzieren“, so Martina Lehmann, Chefin der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim.
Zur aktuellen Situation beantwortet Martina Lehmann die wichtigsten Fragen und versichert, dass sich niemand Sorgen um die pünktliche Auszahlung seiner Geldleistungen machen muss. „Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst“, so die Agenturchefin.
Können die Kundinnen und Kunden von Arbeitsagentur und Jobcenter trotz der Schließung für den Publikumsverkehr weiter alles erledigen?
Lehmann: Ja. Über unsere eServices kann man nahezu alles online erledigen, beispielsweise die Beantragung von Geldleistungen. Anliegen können uns auch telefonisch mitgeteilt werden, wir sind weiter für unsere Kundinnen und Kunden da. Zusätzlich zu unserer bekannten kostenlosen Servicenummer (0800 4 5555 00) haben wir aufgrund des sehr hohen Anrufaufkommens eine weitere regionale Servicenummer eingerichtet. Sie lautet: 07452 829333. Und selbstverständlich bleibt der Postweg offen und unsere Hausbriefkästen werden zusätzlich mehrfach täglich geleert.
Bekommen die Kundinnen und Kunden weiterhin Geld ausbezahlt, auch wenn Arbeitsagentur und Jobcenter geschlossen haben?
Lehmann: Ja. Lediglich unsere Gebäude sind aufgrund der aktuellen Erfordernisse für den Publikumsverkehr geschlossen. Im Hintergrund arbeiten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hohem Einsatz und Verantwortungsbewusstsein an der Bearbeitung der Kundenanliegen. Hier hat die Auszahlung der Geldleistungen höchste Priorität. Niemand muss einen Nachteil befürchten, weil er oder sie nicht persönlich vorbeikommen kann.
Auf welchem Weg kann man sich derzeit arbeitslos melden?
Lehmann: Man kann sich telefonisch arbeitslos melden und erhält dann einen Antrag auf Arbeitslosengeld zugesandt oder man kann diesen online stellen. Selbstverständlich entstehen durch die telefonische Meldung keinerlei Nachteile. Sobald wir wieder für den persönlichen Kontakt öffnen können, erhalten unsere Kundinnen und Kunden eine Einladung zu einem persönlichen Beratungsgespräch.
Wie reagieren die Unternehmen in der Region auf die Situation?
Lehmann: Die Anfragen von Unternehmen, die sich bei unseren Experten im Arbeitgeber-Service nach Kurzarbeit erkundigen, sind explosionsartig gestiegen. Der Beratungsbedarf des gesamten Jahres 2019 deckt sich quantitativ in etwa mit dem Bedarf, den wir aktuell an einem einzigen Tag haben. Das zeigt, dass unsere Betriebe auch in dieser sehr schwierigen Zeit, wo immer möglich, ihr Personal halten wollen. Das ist natürlich auch unser oberstes Ziel und wir unterstützen die Betriebe dabei.
Wie stellt sich die Arbeitsagentur auf, um den Firmen zu helfen?
Wir haben die Organisation so verändert und passen sie weiter der aktuellen Entwicklung an, dass wir weiter handlungsfähig sind und bleiben. Wir haben mit Priorität eins diejenigen Teams, die Firmen zu Kurzarbeit beraten, durch interne Umstrukturierungen erheblich verstärkt. Zusätzlich werden wir die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eingehende Anträge bearbeiten und das Kurzarbeitergeld auszahlen, weiter erhöhen. Das alles hat sich bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise vor zehn Jahren bewährt. Die aktuelle Situation übertrifft die damaligen Herausforderungen jedoch deutlich.
Wo bekommen Unternehmen Informationen und Anträge?
Lehmann: Wir nutzen alle Kanäle, um unsere Unternehmen zu informieren. Firmen können sich umfassend auf unserer zentralen Website www.arbeitsagentur.de einen Überblick verschaffen. Hier gibt es alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und auch ein spezielles Erklärvideo für Arbeitgeber. Alle Anträge können online gestellt werden. Unser Arbeitgeber-Service berät ebenfalls telefonisch unter der Rufnummer 0800 45555 20 zu Kurzarbeitergeld. Aktuell verzeichnen wir eine Verzehn- bis Verdreißigfachung des normalerweise üblichen Anrufaufkommens. Daher kann es passieren, dass Betriebe uns nicht auf Anhieb erreichen. Sie können uns jedoch eine Nachricht hinterlassen und erhalten so bald wie möglich einen Rückruf.
Wie kann Kurzarbeitergeld helfen?
Lehmann: Kurzarbeitergeld ermöglicht Betrieben, Arbeits- und Entgeltausfall zum Teil auszugleichen. Dazu können die Unternehmen die reguläre Arbeitszeit ihrer Beschäftigten vorübergehend verkürzen und so die Personalkosten senken und ihren Betrieb wirtschaftlich entlasten. Den Verdienstausfall der Beschäftigten gleicht die Arbeitsagentur aus. Wir ersetzen 60 bzw. 67 (mit Kind) Prozent des entgangenen Lohns. Das entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes, hat aber den entscheidenden Vorteil, dass die Beschäftigten nicht entlassen werden. Sie können also nach der Krise, hoffentlich bald, wieder mit der Arbeit im bisherigen Umfang durchstarten. Wichtig ist: Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Dies ist problemlos möglich. Erst danach können sie Kurzarbeitergeld – unter anderem online – beantragen. „Um den Aufwand wiederholter Anzeigen zu vermeiden, empfehle ich unseren Betrieben, vorsorglich gleich einen längeren Zeitraum anzuzeigen, denn Kurzarbeit kann jederzeit vorher problemlos beendet werden“, so Lehmann.