Weitreichender „Shutdown“ des öffentlichen Lebens im Land

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Archivfoto Staatsministerium Baden-Württemberg)

Weitgehend nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs und bestimmte Gaststätten geöffnet. Verordnung gilt vorerst bis 15. Juni 2020.

(Lesezeit: 2 Minuten)

Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Ab heute gilt im Land eine Verordnung angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus, die bis auf weiteres bis 15. Juni 2020 weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Folge habe. Die Verordnung verschärft dabei die landesweiten Regelungen, die bereits seit Montag gelten.

Weiterhin geöffnete Einrichtungen

  • Einzelhandel für Lebensmittel (Supermärkte, Discounter etc.)
  • Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre, Reinigungen, Waschsalons
  • der Zeitungsverkauf (Kioske etc.)
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
  • Hofläden und Raiffeisenmärkte

Regelungen für Gaststätten

  • Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
  • Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass
    • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
    • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
  • Die Gaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.

Untersagungen von Veranstaltungen

  • Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
  • Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
  • Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

Die gesamte „Corona-Verordnung (CoronaVO) kann auf der Website des Staatsministeriums nachgelesen werden:

About Besim Karadeniz 4638 Articles
Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.