
Zweites Online-Verfahren mit drei Entscheidungen. Anträge auch in diesem Fall wieder für Bürger im Bürgerinformationssystem recherchierbar.
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Das zweite elektronische Beschlussverfahren des Gemeinderats startet heute. Die Liste mit den Beschlussvorlagen beziehungsweise Punkten, die den Stadträten zur Beschlussfassung elektronisch vorgelegt werden, sind im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar. Die zugehörigen Beschlussvorlagen sind ebenfalls einsehbar, dort unter dem Menüpunkt „Kalender“ und dann im Sitzungskalender als Eintrag für den 15. April.
Diese Form der Beschlussfassung ist in der Gemeindeordnung verankert und ermöglicht es, bestimmte Angelegenheiten außerhalb von Sitzungen zu beschließen. Im zweiten Beschlussverfahren geht es um die Sanierung des Kunstrasenplatzes und der Flutlichtanlage der Sportanlage Büchenbronn, um Informationen der Verwaltung zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen und um die Verwendung der für 2019 erhaltenen Landesmittel aus dem „Pakt für Integration“.
Alle Mitglieder des Gemeinderats erhalten dabei die Beschlussvorlagen in elektronischer Form und können innerhalb einer gesetzten Frist den einzelnen Vorlagen widersprechen. Die Rückmeldefrist ist Mittwoch, 15. April 2020, 24 Uhr. Alle Vorlagen beziehungsweise Anträge, zu denen bis zum Ablauf dieser Frist keine Widersprüche eingegangen sind, gelten als beschlossen. Eine aktive Zustimmung ist bei diesem Verfahren nicht erforderlich.