Maskenpflicht in Baden-Württemberg ab 27. April

Selbstangefertigte "Community-Maske"

Zunächst sind Masken beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs verpflichtend. Auch selbst hergestellte Masken dürfen genutzt werden.

(Lesezeit: < 1 Minute)

Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Nun kommt auch in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht, wie der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute Mittag auf einer Pressekonferenz mitteilte. Damit reiht sich Baden-Württemberg in die Liste der Bundesländer ein, die bereits eine Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt haben. Die Regelung in Baden-Württemberg gilt ab kommenden Montag, 27. April 2020.

Eine Pflicht zum Schutz von Nase und Mund besteht zunächst für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs und beim Einkaufen. Neben professionellen Mund-Nase-Masken genügen auch selbst angefertigte Masken (sogenannte „Community-Masken“), im einfachsten Fall aber auch ein um den Kopf gebundenes Tuch oder ein Schal.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat auf ihrer Website weiterführende Informationen für Bürger gesammelt, unter anderem auch mit Anleitungen zum Anfertigen eigener Masken:

Besim Karadeniz
Über Besim Karadeniz 4597 Artikel
Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.