Zunächst sind Masken beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs verpflichtend. Auch selbst hergestellte Masken dürfen genutzt werden. (Lesezeit: < 1 Minute)
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Nun kommt auch in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht, wie der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute Mittag auf einer Pressekonferenz mitteilte. Damit reiht sich Baden-Württemberg in die Liste der Bundesländer ein, die bereits eine Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführt haben. Die Regelung in Baden-Württemberg gilt ab kommenden Montag, 27. April 2020.
Eine Pflicht zum Schutz von Nase und Mund besteht zunächst für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs und beim Einkaufen. Neben professionellen Mund-Nase-Masken genügen auch selbst angefertigte Masken (sogenannte „Community-Masken“), im einfachsten Fall aber auch ein um den Kopf gebundenes Tuch oder ein Schal.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat auf ihrer Website weiterführende Informationen für Bürger gesammelt, unter anderem auch mit Anleitungen zum Anfertigen eigener Masken:
- Baden-Württemberg.de: Auch einfache Masken helfen