Kindernotbetreuung wird ab kommenden Montag auch Kindern ermöglicht, deren Eltern einer "zwingend präsenzpflichtigen" Arbeit nachgehen. Schnelle Anmeldung erforderlich.
(Lesezeit: 3 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
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Da Grundschulen, schulische Betreuungsangebote und Kindertagesstätten weiterhin geschlossen bleiben, hat das Kultusministerium Baden-Württemberg entschieden, die Notbetreuung ab dem 27. April 2020 auszuweiten, damit Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen, entlastet werden. „Präsenzpflichtig“ bedeutet, dass es für beide Elternteile beziehungsweise für die alleinerziehende Person zwingend erforderlich ist, an einem Arbeitsplatz außerhalb der eigenen Wohnung zu arbeiten und kein Arbeiten von Zuhause möglich ist.
Die Stadt möchte hierzu Notbetreuungen in den jeweiligen Einrichtungen ermöglichen, die das Kind derzeit besucht.
Schnelle Anmeldung erforderlich
Damit Kinder bereits am kommenden Montag betreut werden können, ist eine Anmeldung und eine darauf folgende Zusage der Kindertagesstätte erforderlich. Die Stadt Pforzheim hält deshalb hierzu ein Formular als PDF-Datei bereit, das als Anmeldung dient:
https://www.pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/anmeldung/anmeldung-notfallbetreuung.html
Das ausgefüllte Formular kann entweder in der jeweiligen Kindertagesstätte oder bei der städtischen Abteilung Kindertagesstätten in der Lindenstraße 2 in den Briefkasten eingeworfen werden. Alternativ ist auch eine elektronische Einsendung an die E-Mail-Adresse kita@pforzheim.de möglich.
Die Stadt weist darauf hin, dass für eine Notbetreuung ab Montag, 27. April, das Formular bis Donnerstag, 23. April 2020, eingehen muss. Bei einem späteren Eingang kann unter Umständen die erweiterte Notbetreuung erst nach dem 27. April beginnen.
Priorisierung für Kinder, deren Eltern in „kritischen Infrastrukturbereichen“ arbeiten
Für die Notbetreuung in Kitas gilt, dass höchstens die Hälfte der genehmigten Plätze belegt werden dürfen. Für den Fall, dass mehr als die Hälfte der Kinder in einer Einrichtung die Voraussetzungen für die Notbetreuung erfüllen, wurden vom Land Kriterien vorgegeben, nach denen dann eine Priorisierung der Notbetreuung erfolgt. Demnach haben die Kinder in der Notbetreuung Vorrang, bei denen mindestens ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist, sowie die Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist und Kinder von Alleinerziehenden. Falls notwendig können in Rücksprache mit der Kommune von Trägern darüber hinaus weitere Kriterien festgelegt werden.
Natürlich fallen für die Notbetreuung Kosten an. Die Stadt Pforzheim wird sich Anfang kommender Woche mit den Fraktionen des Gemeinderats abstimmen, in welcher Höhe und ab wann eine Kostenbeteiligung der Eltern erfolgen könnte.