Landratsamt verlängert Arbeitsquarantäne bei Müller Fleisch in abgewandelter Form

Müller Fleisch in Birkenfeld/Enzkreis

Neue Allgemeinverfügung nimmt positiv auf Corona-Virus und inzwischen genesene Mitarbeiter von Arbeitsquarantäne aus.

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Die am 17. April 2020 vom Landratsamt Enzkreis erlassene Allgemeinverfügung, mit der Firma Müller Fleisch komplett unter Arbeitsquarantäne gestellt wurde, wird in einer abgeschwächten Form um drei Wochen verlängert, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Damit gelten Beschränkungen für die Beschäftigten nunmehr bis zum 8. Juni 2020. Die Verfügung vom 17. April, in der der Enzkreis auch Familienmitglieder, Lebenspartner oder Mitbewohner von Müller Fleisch-Beschäftigten unter eine 14-tägige Quarantäne gestellt hatte, läuft am Sonntag aus.

Die neue Bestimmung, die Verbraucherschutz-Dezernent Dr. Daniel Sailer „Allgemeinverfügung 2.0“ nennt, enthält eine wichtige Veränderung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma, die positiv auf Corona getestet worden waren, werden von der Quarantäne ausgenommen, sobald sie – ärztlich diagnostiziert – als genesen gelten. Aktuell sind das Dreiviertel der 399 insgesamt positiv Getesteten, so Sailer. Diese knapp 300 Beschäftigten dürften also ab Montag wieder einkaufen und Busse und Bahnen benutzen. Die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung, zum Beispiel zum Abstand oder zur Hygiene, gelten aber auch für diesen Personenkreis.

Wer positiv getestet und noch krank oder in der zweiwöchigen Quarantäne ist, darf die Wohnung, Unterkunft oder Quarantäne-Einrichtung generell nicht verlassen, also auch nicht arbeiten gehen. Für alle anderen Beschäftigten von Müller Fleisch, also diejenigen, die bislang stets negativ getestet wurden, bleibt es bei der gleichen Regelung wie bisher: Der Aufenthalt ist ihnen nur zu Hause und in der Firma sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit gestattet. Den ÖPNV dürfen sie nicht benutzen und auf dem Weg zur Arbeit müssen sie einen Mund-Nase-Schutz tragen. Unter diese Regelung fallen auch weiterhin Mitarbeiter des Landratsamts selbst, die vor Ort arbeiten.

Wie bereits die erste Verfügung vom 17. April kann auch die neue vorzeitig beendet werden – oder aber erneut verlängert, je nach Entwicklung des Geschehens in dem Betrieb.

Müller Fleisch legt „Pandemieplan 2.0“ vor

Unterdessen hat Müller Fleisch – ebenfalls in einer Version „2.0“ – gestern Abend fristgerecht einen „Pandemieplan 2.0“ an das Landratsamt Enzkreis geschickt, wie das Unternehmen heute mitteilt. Dieser Plan, der nun unter anderem Regelungen zur Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werksvertragsnehmer enthalten soll, sei von einem internen Expertenteam und externen Fachleuten entwickelt worden und werde nun von den zuständigen Behörden des Landratsamtes durchgearbeitet. Im Zusammenspiel mit den Behörden wolle das Unternehmen nun Lösungen finden, die praktikabel und im gesetzlichen Rahmen möglich sind.

„Wir nehmen unsere Verantwortung als Familienunternehmen in der Region sehr ernst – das haben wir immer getan“, so Martin Müller, Geschäftsführer Müller Fleisch. „Wir sind auch über den Verband der Fleischwirtschaft (VDF) in intensiven Gesprächen, um im gesetzlichen Rahmen eine Lösung für das Thema Unterbringung der Werksvertragsbeschäftigten für die gesamte Fleischbranche
zu finden.

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.