Planung sind die Öffnung weiterer Einrichtungen in den nächsten Wochen vor. Großveranstaltungen bleiben voraussichtlich bis Ende des Jahres untersagt. (Lesezeit: 4 Minuten)
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Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch einen Fahrplan vorgestellt, mit dem im Land weitere Schritte zur schrittweisen Aufhebung der geltenden Corona-Verordnung in den nächsten Tagen und Wochen aufgehoben werden sollen, vorbehaltlich der aktuellen Infektionslage in Baden-Württemberg. Dieser Fahrplan muss noch vom Kabinett verabschiedet werden.
Für die meisten Öffnungen gelten strenge Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben.
Öffnungen ab dem 11. Mai 2020
Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen
- Geschwister werden von Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen.
- Künftig dürfen in der Öffentlichkeit auch Personen aus zwei Haushalten/Familien/Wohngemeinschaften gemeinsam auftreten.
Schulen
- An Musikschulen und Jugendkunstschulen ist wieder ein eingeschränkter Betrieb möglich.
- Fahrschulen sollen ebenfalls schrittweise wieder öffnen.
Dienstleistungen und Handel
Geöffnet werden dürfen folgende Dienstleistungsbetriebe:
- Sonnenstudios
- „Körpernahe Dienstleistungen“ mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure:
- Massagestudios
- Kosmetikstudios
- Nagelstudios
- Tattoo-Studios
- Piercing-Studios
Freizeit und Sport
- Spielhallen und ähnliches dürfen wieder öffnen. Gastronomische Angebote in diesen Räumlichkeiten sind nicht erlaubt.
- Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen wieder den Betrieb aufnehmen, etwa Tennis, Golf, Bogenschießen et cetera.
- Freiluft-Sport mit Tieren ist wieder möglich, etwa Reitanlagen und Hundeschulen.
- Sportboothäfen können wieder den Betrieb aufnehmen
- Luftsport wird wieder ermöglicht.
Gesundheit und Pflege
- Schrittweise Lockerung der Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen.
Öffnungen bis vor Pfingsten
Bildung
- In Abstimmung mit den Trägern öffnet ab dem 18. Mai die Kinderbetreuung. Zunächst ist eine maximale Belegung bis 50 Prozent geplant.
- Öffnung der 4. Klassen in den Grundschulen ab dem 18. Mai.
Gastronomie und Tourismus
- Öffnung der Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper mit autarker Versorgung.
- Öffnung der Außengastronomie. In einem weiteren Schritt später Öffnung des Innenbereichs von Speisewirtschaften.
- Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle.
- Kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote wie etwa Minigolf oder Bootverleih werden wieder erlaubt.
- Fahrradverleih zu touristischen Zwecken wird wieder möglich.
Sport
- Fußballspiele der 1. und 2. Fußball-Bundesliga dürfen den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Die Spiele werden dabei ohne Zuschauer vor Ort stattfinden (so genannte „Geisterspiele“).
Öffnungen ab Pfingsten
Bildung
- Ab 15. Juni 2020 sollen die Grundschulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel werden dabei die Klassen 1 und 3 und die Klassen 2 bis 4 unterrichtet. In der jeweils anderen Woche erfolgt für die Klassenstufen Fernunterricht mit mitgenommenen Aufgaben.
- Ab dem 15. Juni 2020 sollen die weiterführenden Schulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Hierbei im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5 und 6, 7 und 8 und am Gymnasium die Klassen 9 und 10.
Gastronomie und Tourismus
- Beherbergungsbetriebe (Hotels, Motels), Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen wieder touristische Gäste aufnehmen.
- Öffnung von Besucherzentren und Freizeitparks.
Freizeit und Sport
- Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze sollen wieder öffnen können.
- Spaß- und Freizeitbäder sollen – zunächst nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht – öffnen können.
Verkehr
- Personen-Flussschiffahrt und Bodenseeschifffahrt soll den Betrieb wieder aufnehmen dürfen.
Derzeit weiterhin geschlossen
Folgende Einrichtungen bleiben weiterhin bis auf weiteres geschlossen, Hygienekonzepte werden derzeit erarbeitet und eine Entscheidung über eine eventuelle Öffnung in den nächsten Wochen und Monaten geprüft
Dienstleistungen
- Prostitutionsgewerbe.
Freizeit und Gastronomie
- Saunen und Wellnessbereiche.
- Der Innenbereich von Kneipen und Bars.
Kultur, Freizeit und Sport
- Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper und Kinos.
- Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals.
- Diskotheken.
- Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
- Freibäder.
- Badeseen.
- Bolzplätze.
- Mannschaftssport.
Verkehr
- Omnibusse im touristischen Verkehr.
Veranstaltungen
- Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste/Kirmes/Hocketse, Vereinsfeste, Kongresse, Feiern.
- Großveranstaltungen sind voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht möglich.