Neben Gemeinden im westlichen Enzkreis nun auch Pforzheim betroffen. Bienenzüchter müssen ihre Bienenvölker melden. (Lesezeit: 2 Minuten)
Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Bei Untersuchungen durch das Chemische Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg wurde in einem Bienenstand im Norden der Stadt Pforzheim der Erreger der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen. Um die Ausbreitung dieser Bienenseuche einzudämmen, wurde durch die Stadt Pforzheim und das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises ein gemeinsamer Sperrbezirk festgelegt, der auch Teile der Gemeinde Ispringen umfasst.
In diesem Sperrbezirk werden nun alle Bienenvölker untersucht und gegebenenfalls behandelt. Der Sperrbezirk bleibt solange bestehen, bis alle Bekämpfungsmaßnahmen abgeschlossen sind und Kontrolluntersuchungen ergeben haben, dass die Seuche erloschen ist. Bienenzüchter sind verpflichtet, sämtliche Bienenvölker innerhalb des ausgewiesenen Sperrbezirks dem Veterinäramt anzuzeigen und amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Zudem dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Bereits Anfang Mai wurden im westlichen Enzkreis in einer Reihe von Gemarkungen und Gemeinden Sperrbezirke für die Amerikanische Faulbrut ausgerufen, nachdem in Bienenstöcken den Erreger für die Krankheit gefunden wurden.
Für Menschen unbedenkliche Krankheit
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch ein Bakterium (Paenibacillus larvae) verursacht wird, welches Bienenlarven infiziert und tötet. Dadurch entsteht eine fadenziehende Masse die zu einem sogenannten Faulbrutschorf eintrocknet; neben diesem Faulbrutschorf sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückenhaftes Brutnest weitere Symptome dieser Bienenseuche.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine reine Bienenseuche, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Der Erreger schädigt nur die Bienenbrut und führt letztendlich zum Untergang des betroffenen Bienenvolkes. Der Verzehr von Honig, auch von Bienenvölkern aus dem Sperrbezirk, ist nach wie vor gesundheitlich für den Menschen völlig unbedenklich.
Für weitere Informationen steht das Verbraucherschutz- und Veterinäramt unter Telefon 07231 308-9401 zur Verfügung.
Quelle(n): pm