Sofortige häusliche Quarantäne für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten, wenn kein aktuelles ärztliches Zeugnis vorgelegt werden kann.
(Lesezeit: 2 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
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Reiserückkehrer aus Ländern und Regionen, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete deklariert sind, müssen nach der derzeit geltenden Corona-Verordnung nach ihrer Rückkehr nach Deutschland in häusliche Quarantäne begeben.
Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Pforzheim hat auf der städtischen Website ab sofort für Reiserückkehrer, die in Pforzheim wohnhaft sind, ein Online-Formular für diese Meldung eingerichtet, das unter der Adresse https://www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/corona-virus/corona-einreise-quarantaene.html erreicht werden kann.
Des Weiteren sind Informationen hinterlegt, unter welchen Umständen Reiserückkehrer von der 14-tägigen häuslichen Quarantäne befreit sind und somit auch keine Meldepflicht besteht.
Reisende, die sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, haben seit dem 1. August 2020 innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise einen Anspruch auf die Durchführung eines kostenlosen Coronatestes. Der Test kann unter anderem bei niedergelassenen Ärzten, Testzentren oder Flughäfen (Stuttgart, Baden-Baden, Friedrichshafen u. v. m.) durchgeführt werden. Bei einem negativem Ergebnis sind die Einreisenden von der häuslichen Quarantäne und der hiermit verbundenen Meldepflicht befreit.
Quelle(n): pm