Stadt erhält nachträgliche Kostenerstattung für Flüchtlingsunterbringung

Rathaus Pforzheim

Land Baden-Württemberg erstattet 27 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen in den Jahren 2015/16.

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Während den beiden Jahren der Flüchtlingskrise hat die Stadt Pforzheim insgesamt rund 1.600 Flüchtlinge bzw. Asylsuchende vom Land zugewiesen bekommen. „Die Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Menschen war eine immense organisatorische Herausforderung für die Stadt Pforzheim, die von der Stadtverwaltung aber gemeistert werden konnte. Der damit wiederum verbundene finanzielle Aufwand wäre von der Stadt Pforzheim ohne Unterstützung des Landes nicht zu stemmen gewesen“, so Sozialbürgermeister Fillbrunn anlässlich des Abschlusses der sogenannten „Pauschalenrevision“ für das Jahr 2016.

Durch eine so genannte „Spitzabrechnung“ haben alle städtischen Ämter, die bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise mitgewirkt haben, ihre hierdurch entstanden Aufwendungen genau ermittelt. Durch diese akribische Arbeit aller beteiligten Ämter sei es gelungen, alle entstanden Mehraufwendungen gegenüber dem Land nachweisen zu können; ein städtisches Defizit in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro konnte auf diese Weise vermieden werden, da die Berechnungsweise nach einer pauschalen Kostenerstattung nur einen Betrag von 18,5 Millionen Euro vorgesehen hätte.

Land beteiligt sich an den Ausgaben für Flüchtlinge

In Anbetracht der stark steigenden Aufwendungen für Flüchtlinge ab dem Jahr 2015 hatte das Land Baden-Württemberg den Stadt- und Landkreisen zugesichert, die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge voll zu übernehmen und daher nicht länger pauschal, sondern spitz abzurechnen. Grundvoraussetzung war und ist dafür aber, dass die Stadt- und Landkreise sehr detailliert alle anfallenden Kosten erheben und diese gegenüber dem Land nachweisen.

Neben den Jahren 2015 und 2016 werden noch die Jahre 2017 bis 2020 nach dem neuen Verfahren abgerechnet. Die Höhe der Aufwendungen wird dabei aber von Abrechnungsjahr zu Abrechnungsjahr kontinuierlich sinken. Ab dem Jahr 2021 wird das Land vermutlich eine wieder stärker pauschalierte Form der Kostenerstattung einführen.

Quelle(n): pm

Besim Karadeniz
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