Teile des Kreisvorstandes entscheiden für eine Wiederholung der Mitgliederversammlung vom 27. Juli und für eine Neuwahl von Delegierten.
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Die Machtkämpfe in der SPD Pforzheim und die umstrittenen Wahlen am 27. Juli 2020 für Delegierte zur Wahl des Landtags- und des Bundestagskandidaten, die streckenweise unter tumultartigen Umständen abgehalten wurden, sind um eine grotesk wirkende Posse reicher.
Direkt nach der über fünfstündigen Mitgliederversammlung im Juli kündigte Uwe Hück, dem Ambitionen für eine Landtagskandidatur nachgesagt werden, gegen die Art und Weise der Wahlvorgänge „zu klagen“. Inzwischen hat Hück zusammen mit weiteren 34 Antragsstellern durch eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei eine „Wahlanfechtungsklage“ an den Kreisvorstand der SPD Pforzheim senden lassen.
Auf Basis dieser Wahlanfechtung erklären drei Mitglieder des Kreisvorstands – darunter auch Kreisvorsitzender Christoph Mährlein – in einer elfseitigen „Entscheidung“, die unserer Redaktion vorliegt, die Wahlen aufgrund eines Verfahrensfehlers für nichtig und setzen für den 11. September 2020 einen neuen Termin für eine abermalige Mitgliederversammlung zur Wahl von Delegierten für den Bundestags- und Landtagskandidaten fest. Organisiert werden soll diese Mitgliederversammlung nun von der nächsthöheren Gliederung, demzufolge vom Kreisverband, da die Mitgliederversammlung im Juli offiziell vom darunterliegenden Ortsverein abgehalten wurde.
Die formulierte Begründung in der Entscheidung ist, dass sieben SPD-Mitglieder, die am Wahlabend als wahlberechtigte Mitglieder zugelassen wurden, nicht stimmberechtigt gewesen seien, da deren Beitritte zu nah am Wahltermin lagen und die SPD eine entsprechende Wartefrist für die Wahlberechtigung von Neumitgliedern in ihren Statuten führt. Interessanterweise gehören einige dieser sieben angeblich fälschlicherweise berücksichtigten Mitglieder just zu den Antragsführern, die zusammen mit Hück die Wahlanfechtungsklage unterzeichnet haben.
Verwirrung über Legitimation der Kreisvorstandsentscheidung
Indes gibt es einiges an Verwirrung über die Entscheidung zur Wahlanfechtungsklage an sich. Diese wurde nämlich in einer „Beratung“ am gestrigen Dienstag von zwei Kreisvorstandsmitgliedern unterzeichnet. Ein drittes Kreisvorstandsmitglied stimme der Entscheidung zu, war aber nach Angaben auf der Entscheidung „an der Unterschrift verhindert“.
Deutlichen Protest gibt es von anderen Kreisvorstandsmitgliedern, die weder an der „Beratung“ teilnahmen, noch über die ergangene Entscheidung im Vorfeld informiert wurden und stattdessen heute Vormittag über Anfragen von Medien von der Entscheidung erfuhren.
Vielmehr weisen einige Kreisvorstandsmitglieder, die namentlich nicht genannt werden wollen, übereinstimmend auf den Umstand hin, dass von ihnen im Nachgang zur strittigen Mitgliederversammlung eine reguläre Kreisvorstandssitzung gefordert wurde, die jedoch vom Kreisvorsitzenden Mährlein abgelehnt worden sein soll. In der Entscheidung wiederum wird darauf verwiesen, dass eben diese nicht eingebundenen Kreisvorstandsmitglieder aufgrund ihrer Wahl als Delegierte befangen seien und daher die Entscheidung gar nicht erst mittragen hätten können.
Forderungen nach Anruf des Landesschiedskommission
Mehrere Kreisvorstandsmitglieder und auch mehrere einfache SPD-Mitglieder haben indes angekündigt, den für Verfahrensstreitigkeiten definierte Weg über die nächsthöhere parteiinterne „Schiedskommission“ klären zu lassen und dazu die Landesschiedskommission des SPD-Landesverbands Baden-Württemberg in Stuttgart anzurufen. Dort indes wurden die Delegiertenwahlen in der Mitgliederversammlung im Juli auch nach einer nachträglichen Prüfung nicht beanstandet.
Update 20.08.2020: Hinweis darauf, dass die Neuauflage der Mitgliederversammlung aufgrund des Verfahrens nun von der nächsthöheren Gliederung und damit Kreisverband Pforzheim organisiert werden soll und nicht mehr vom Ortsverein Pforzheim.