Schwerpunktkontrollen an Bahnsteigen und Wartebereichen. Bei rund 1.800 kontrollierten Personen knapp 600 Verstöße.
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In einer präsidiumsweiten Kontrollaktion hat das Polizeipräsidium Pforzheim am Freitag bis in die Abendstunden hinein die Verpflichtung des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV überwacht. Die nunmehr zweite gezielte Aktion, an der mehrere Dutzend Polizeibeamte beteiligt waren, erstreckte sich auf einige zuvor festgelegte Kontrollbereiche. Dabei überprüften die Einsatzkräfte die Einhaltung der Maskentragepflicht in Bussen, Bahnen oder auch in Bahnhofsgebäuden sowie an Bahn- und Bussteigen.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass der Großteil der Fahrgäste vorschriftsmäßig einen Mund- und Nasenschutz trägt. Es hat sich gezeigt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Insgesamt wurden rund 1.800 Personen kontrolliert. Dabei stellten die Beamten knapp 600 Verstöße gegen die Maskentragepflicht fest, wobei die überwiegende Zahl an Verstößen erneut im Bereich der hochfrequentierten Bahnsteige und Wartebereiche stattfand. Hier hatten mehrere wartende Personen keine Maske auf, führten diese jedoch mit und legten sie auf Ansprache umgehend an.
Dies führte letztlich dazu, dass bei der Anzahl von Anzeigen, welche ein Bußgeld von bis zu 250 Euro nach sich ziehen können, lediglich eine geringe Steigerung im Vergleich zur letzten Kontrollaktion stattfand. So erwartet nun drei Personen eine Anzeige. Die Kontrollmaßnahmen wurden bereits im Vorfeld durch die Polizei in den Medien angekündigt und publik gemacht.
Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts kann das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zu einer Verlangsamung der Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen beitragen. Das Tragen der Maske kann förmlich Leben retten. Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Pforzheim haben auch bei dieser Kontrollaktion ihre Aufgabe mit Augenmaß und der Intension wahrgenommen, die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren. In diesem Zusammenhang wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass unter anderem auch an Bahn- und Bussteigen sowie in Bahnhofsgebäuden das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht ist. Weitere Kontrollen werden folgen.
Quelle(n): pm