„Corona-Lockdown light“ im November 2020

Bundeskanzleramt

Eine Vielzahl von Einschränkungen des öffentlichen Lebens soll das stark angestiegene Pandemiegeschehen wieder eindämmen.

(Lesezeit: 3 Minuten)

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Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich heute auf scharfe Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Ziel dabei ist, das aktuell stark gestiegene Pandemiegeschehen akut einzugrenzen und abzumildern.

Dieser „Corona-Lockdown light“ soll bereits ab kommenden Montag, 2. November 2020 in allen Bundesländern gelten. Sie ersetzen und ergänzen bereits bestehende Regelungen auf Landes- und Kommunalebene, sind aber deutlich schärfer gefasst und umfassen eine Reihe von Lebensbereichen unmittelbar.

Zu erwarten ist in den nächsten Tagen, dass es auf Landes- und Kommunalebene entsprechende Aktualisierungen der regional geltenden Verordnungen zur Pandemieeindämmung geben wird.

Überblick über die kommenden Einschränkungen

Allgemeine Kontakteinschränkungen

Nur noch maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen. Zudem gilt das Gebot, dass Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes auf das absolute Minimum beschränkt werden sollen.

Ebenfalls wird davon abgeraten, private Reisen und Besuche von Verwandten, Freunden etc. durchzuführen.

Dienstleistungen und Handel

Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen geöffnet. Pro zehn Quadratmeter soll aber nur ein Kunde erlaubt sein, so dass vor allem größere Geschäfte wieder schärfere Kundenzählungen durchführen dürften. Ebenso dürfen Supermärkte weiterhin geöffnet bleiben.

Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios, Massagepraxen etc. sollen geschlossen werden. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen jedoch weiterhin möglich sein. Ebenso bleiben Friseurgeschäfte geöffnet.

Gastronomie

Alle Restaurants, Bars, Diskotheken und Kneipen werden bis Ende November für einkehrendes Publikum geschlossen. Erlaubt sind lediglich Angebote zur Lieferung oder Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen bleiben geöffnet.

Schulen und Kindergärten

Ein Kernpunkt der neuen Regelungen ist, dass Schulen und Kindergärten weiter geöffnet bleiben sollen, unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Hygienekonzepte.

Sport und Unterhaltung

Profisport wird im November nur ohne jegliches Publikum möglich sein.

Der Sportbetrieb im Amateurbereich wird vollständig eingestellt, das betrifft auch Trainingsveranstaltungen. Erlaubt bleibt weiterhin Individualsport wie alleine joggen oder radfahren. Geschlossen werden zudem Fitnessstudios und Schwimmbäder.

Unterhaltungs- und Freizeitveranstaltungen sollen gänzlich bis Ende November untersagt sein. Das sind insbesondere Theater, Konzerthäuser, Kulturhäuser, Kinos, aber auch Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen, Bordelle, Freizeitparks und Messen.

Touristische Übernachtungsangebote sind ebenfalls den gesamten November untersagt. Übernachtungsangebote dürfen nur noch für wichtige Zwecke wie z.B. Dienstreisen angeboten werden.

Arbeit

Arbeitgeber sind angehalten, ihren Mitarbeitern Homeoffice- oder mobile Arbeitsplätze zu ermöglichen, wo immer möglich. Ebenso soll ein kurzfristiges, milliardenschweres Förderprogramm für Unternehmen aufgelegt werden, um dort bis zu 75 % des Umsatzes aus dem Vorjahres-November zu erreichen.

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.