Weitere Kontaktbeschränkungen sind nach Einigungen zwischen Bund und Ländern in der Pipeline.
(Lesezeit: 2 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Im Bund-Länder-Gespräch am Mittwoch im Bundeskanzleramt wurden Eckpunkte zur Eindämmung der Corona-Pandemie festgelegt, die von den Ländern zügig in Landesrecht umgesetzt werden sollen. Ziel ist hier vor allem die stärkere Einschränkung von Kontakten, da es in der bevorstehenden kalten Jahreszeit wieder viel mehr Kontakte in Innenräumen geben wird, wo besondere Ansteckungsgefahren bestehen, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das gemeinsame Ziel sei, dass man Kontakte nachverfolgen wolle. In diesem Zusammenhang wird dazu aufgerufen, von nicht notwendigen Reisen abzusehen, da das Reisegeschehen immer auch ein Geschehen ist, dass weitere Infektionen verursachen kann.
Eckpunkte im Einzelnen
Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 35 (35 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohner):
- Im öffentlichen Raum soll eine Teilnehmerbegrenzung bei 25 Teilnehmern gelten.
- Im privaten Raum soll eine Teilnehmerbegrenzung bei 15 Teilnehmern gelten.
- Eine ergänzende Maskenpflicht soll im öffentlichen Raum gelten, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.
- In der Gastronomie soll eine Sperrstunde und zusätzliche Auflagen und Kontrollen eingeführt werden.
- Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen sollen weiter begrenzt werden.
Ab einem Inzidenzwert von 50 sollen weitere Verschärfungen gelten:
- Teilnahmebegrenzungen im öffentlichen Raum auf 10 Personen.
- Teilnahmebegrenzungen im privaten Raum auf ebenfalls 10 Personen, hier aber auf maximal zwei Hausstände
- Eine Erweiterung der Maskenpflicht
- Begrenzung der Zahl von Teilnehmern bei Veranstaltungen auf 100 Personen
Noch stärkere Verschärfungen sind vorgesehen, wenn in einer Region der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tage zum Stillstand gebracht werden kann:
- Weitere Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf nur noch 5 Personen oder Angehörigen von maximal zwei Hausständen.
Zu erwarten ist, dass diese Eckpunkte in Kürze auch in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen einer Novellierung abgebildet wird.