Aussegnungshallen mit eingeschränkter Bestuhlung und gestreckten Terminvergaben. Ausfüllen von Kontaktformularen erforderlich (Lesezeit: 2 Minuten)
Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Aufgrund der Corona-Pandemie war es seit März nicht mehr möglich, Trauerfeiern in den städtischen Aussegnungshallen abzuhalten. Diese mussten seitdem unter freiem Himmel stattfinden. Mittlerweile gestattet die Landesregierung den Kommunen wieder, unter Einhaltung verschiedener Hygienemaßnahmen Trauerfeiern in den Aussegnungshallen zu ermöglichen. Ab Montag, 5. Oktober 2020, können daher in eingeschränkten Rahmen Trauerfeiern in den städtischen Aussegnungshallen wieder stattfinden, wie die Stadt mitteilt
Zu diesen Einschränkungen gehören eine reduzierte Bestuhlung, um einen ausreichenden Abstand unter den Trauergästen zu gewährleisten, sowie gestreckte Terminierungen, da vor jeder Veranstaltung Desinfektionsarbeiten und danach ausreichend gelüftet werden muss. Gleichzeitig dürfen nur so viele Trauergäste die Aussegnungshalle betreten, wie es Sitzplätze gibt. Ferner muss jeder Trauergast vor dem Betreten der Räumlichkeiten ein Kontaktformular ausfüllen, auf ausreichend Abstand achten, die Hände desinfizieren sowie auf Händeschütteln verzichten. Die Stadt Pforzheim empfiehlt während der Trauerfeiern darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Maximal sind aufgrund der Hygienemaßnahmen in den städtischen Trauerhallen derzeit folgende Sitzplätze möglich:
- Hauptfriedhof, große Halle: 81 Sitzplätze
- Hauptfriedhof, kleine Halle: 14 Sitzplätze
- Brötzingen: 75 Sitzplätze
- Dillweißenstein: 58 Sitzplätze
- Büchenbronn, neben Friedhof: 60 Sitzplätze
- Büchenbronn am Friedhof: 33 Sitzplätze
- Eutingen: 42 Sitzplätze
- Hohenwart: 0 Sitzplätze
- Huchenfeld: 8 Sitzplätze
- Würm: 51 Sitzplätze
Quelle(n): pm