Verteilung der Gelben Säcke in Form von Sackrollen im Laufe des Novembers an alle Haushalte ohne Gelbe Tonne.
(Lesezeit: 2 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Den gesamten November über verteilt Veolia im Stadtgebiet wieder Gelbe Säcke. Die Verteilung erfolgt teilweise auch an Samstagen und Sonntagen. Wie Veolia mitteilt, werden die Sackrollen in der Regel vor den Briefkästen abgelegt. Haushalte, die eine Gelbe Tonne haben, werden nicht mit Gelben Säcken beliefert.
Da in der Vergangenheit einige Bürgerinnen und Bürger darüber berichteten, dass Unberechtigte für „Schwund“ bei den zugestellten Sackrollen sorgten, haben Stadt Pforzheim und Veolia im Vorfeld der diesjährigen Ausgabeaktion mit den größeren Wohnungsverwaltungsgesellschaften Kontakt aufgenommen, damit besonders in Großwohnanlagen die Verteilung der Sackrollen reibungsloser ablaufen kann.
Haushalte, die in dem oben genannten Zeitraum keine Gelben Säcke erhalten haben sollten, können sich vom 1. bis 4. Dezember 2020 über die Rufnummer 07231/ 580370 direkt an die Firma Veolia wenden.
Sollte sich im Rahmen der Verteilaktion ein zusätzlicher Bedarf an Gelben Säcken ergeben, können Betroffene sich jederzeit bei der Firma Veolia von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr, Kleiststraße 2a, mit Sackrollen – eine Sackrolle pro Haushalt – versorgen. Darüber hinaus sind Gelbe Säcke auch innerhalb der üblichen Öffnungszeiten im Servicecenter Abfallwirtschaft der Stadt Pforzheim (Heinrich-Witzenmann-Straße 13), den Ortsverwaltungen und allen Wertstoffhöfen erhältlich. Ebenfalls gibt es eine zusätzliche Ausgabestelle in der Innenstadt, wo im City-Supermarkt Pischzan in der Leopoldstraße 13 pro Anforderer eine Sackrolle ausgegeben wird.
In diesem Zusammenhang bittet die Stadt Pforzheim alle Bürgerinnen und Bürger darum, die zur Abholung gedachten Gelben Säcke frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitzustellen. Hierbei bitte unbedingt beachten, dass Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen, aber auch Grundstückseinfahrten nicht verstellt werden.
Quelle(n): pm