Zweite Pandemiestufe in Baden-Württemberg ausgerufen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Archivfoto Staatsministerium Baden-Württemberg)

Ministerpräsident mahnt zur Einhaltung von Hygienerichtlinien. Zusätzlich verschärfende Änderungen an der Corona-Verordnung auf den Weg gebracht.

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Als „Hab-Acht-Stufe“ bezeichnet Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann die so genannte zweite Pandemiestufe, die die Landesregierung heute ausgerufen hat und für „Anstiegsphasen“ einer Pandemie vorgesehen ist. Grund sind die wieder steigenden Infektionszahlen und das „diffuse Ausbruchsgeschehen“ in einzelnen Landkreisen, das eine Nachverfolgung der Kontaktpersonen immer schwieriger macht. Dazu kommen zahlreiche Ausbrüche nach privaten Feiern sowie Übertragungen in Pflegeheimen.

„Wir müssen jetzt alles tun, damit sich kein exponentieller Anstieg der Zahlen entwickelt und wir das Virus im Griff behalten. Und deshalb haben wir heute die zweite Pandemiestufe für Baden-Württemberg ausgerufen“, so Kretschmann. „Ich appelliere eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Corona-Regeln zu halten. Es liegt jetzt an uns allen, einen zweiten landesweiten Lockdown zu verhindern – und damit nicht Schulen, Kitas oder Geschäfte erneut flächendeckend schließen zu müssen.“ Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg inzwischen bei 16,4 (in Pforzheim bei 9 und in Enzkreis bei 19) – mit 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern wird dabei die Warnstufe erreicht, bei 50 Infektionen sind weitere Einschränkungen zu erwarten und die dritte Pandemiestufe für die „Kritische Phase“ würde ausgerufen.

Verschärfungen in Ansprache und Kontrollen

Mit der zweiten Pandemiestufe sind vor allem eindringliche Appelle und zusätzliche Kontrollen verbunden. Konkret schreibt die Landesregierung hierbei:

  • Appell an die Bürgerinnen und Bürger, die AHA-Regeln (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske tragen) zu beachten,
  • verschärfte Kontrollen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Einkaufsstätten,
  • verschärfte Kontrolle in Restaurants, Bars und Kneipen sowie in Hotels,
  • verstärkte Kontrolle des Mindestabstands und der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

Weitere Anpassungen der Corona-Verordnung

In seiner heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung unter anderem Änderungen in der geltenden Corona-Verordnung auf den Weg gebracht. So können falsche persönliche Angaben in Gästelisten von Restaurants mit einem Bußgeld von 50 bis 250 Euro belegt werden.

Zudem sind Höchstteilnehmerzahlen bei Feierlichkeiten vorgesehen, wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten wird. Für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen gelten dann maximal 50 Teilnehmer, in privaten Räumen sollen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern veranstaltet werden. Wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird, werden weitere Maßnahmen erlassen. Insbesondere soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen dürfen dann keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchgeführt werden.

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.