Auch Personen mit Corona-Verdacht müssen bis auf weiteres in häusliche Isolation. Quarantänedauer wird einheitlich auf 10 Tage im Regelfall gesenkt. (Lesezeit: 2 Minuten)
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Ab dem heutigen Samstag, 28. November 2020, tritt eine zusätzliche Corona-Verordnung „Absonderung“ in Kraft, die einheitliche Regelungen enthält, ab wann Personen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion bestätigt oder vermutet werden kann, in Quarantäne treten müssen.
Es gelten ab heute nun folgende Regelungen
- Personen, die „typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus“ haben und damit krankheitsverdächtig sind (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns etc.), müssen sich unverzüglich nach Anordnung oder Durchführung eines PCR-Tests in Quarantäne begeben. Erhält diese Person ein negatives Testergebnis, so endet die Quarantäne automatisch.
- Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses zuhause isolieren. Die häusliche Isolation endet in der Regel 10 Tage nach dem positiven Test oder nach Symptombeginn.
- Wenn eine Person mittels Antigentest positiv getestet wurde, wird empfohlen eine PCR-Testung anzuschließen. Ist auch der PCR-Test positiv, so verbleibt die Person bis zum Ende der 10 Tage in häuslicher Isolation.
- Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen beginnt die Quarantäne unverzüglich nachdem diese von dem positiven Test der im Haushalt lebenden Person erfahren haben. Die Quarantäne endet frühestens 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 frühestens 10 Tage) nach der Testung oder nach dem Symptombeginn der positiv getesteten Person.
- Hatte man Kontakt zu einer positiv getesteten Person, muss man sich dann unverzüglich in Quarantäne begeben, wenn einem mitgeteilt wird, dass man vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft wurde. Die Quarantäne endet in der Regel 14 Tage (ab dem 1. Dezember 2020 in der Regel 10 Tage) nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person.
Quarantänedauer wird vereinheitlicht
Ab dem 1. Dezember 2020 wird nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich im Regelfall auf 10 Tage festgelegt, anstatt bisher auf 14. Im Einzelfall können Behörden diese Quarantäne auch verlängern.