Sie wissen noch nicht, wie Sie zu einer Corona-Schutzimpfung kommen? Wir erklären es Ihnen Punkt für Punkt!
(Lesezeit: 8 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Nachdem nun die ersten Impfzentren auch in Baden-Württemberg ihre Tore geöffnet haben und Termine anbieten, kommt es nun darauf an, wie impfwillige Menschen an eine Impfung kommen. Dazu gibt es komplizierte Wege, aber auch sehr einfache. Wir beschreiben den einfachsten, in unserem Fall für Bürger, die in Baden-Württemberg wohnen.
1. Berechtigt?
Um den knappen Impfstoff zu Beginn gerecht verteilen zu können, werden alle Menschen in vier Gruppen eingeteilt, die der Reihenfolge nach impfberechtigt sind:
Erste Gruppe mit höchster Priorität
- Über 80-Jährige,
- Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten,
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten,
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen.
Zweite Gruppe mit „hoher Priorität“
- Über 70-Jährige,
- Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation,
- Enge Kontaktpersonen von solchen pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, an Trisomie 21 oder einer geistigen Behinderung (bzw. Demenz) leiden oder nach einer Organtransplantation ein hohes Infektionsrisiko haben,
- Kontaktpersonen von Schwangeren,
- Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,
- Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur,
- Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.
Dritte Gruppe mit „erhöhter Priorität“
- Über 60-Jährige,
- Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chronischer Nieren- oder Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, diverse Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma,
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten,
- Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz,
- Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation,
- Erzieher und Lehrer,
- Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.
Die letzte Gruppe ergibt sich aus den Menschen, die nicht den obigen Gruppen angehören.
2. Unterlagen
Bevor Sie Ihren Termin buchen, prüfen Sie zunächst, ob Sie alle Unterlagen beisammen haben. Zu diesen Unterlagen gehören:
- Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass),
- ihr Impfpass,
- gegebenenfalls Ihr Allergiepass.
Generell empfiehlt es sich einen aktuellen Medikamentenplan mitzunehmen, falls regelmäßig Medikamente eingenommen werden müssen.
3. Termin vereinbaren
Für eine Impfung benötigen Sie einen Termin, den Sie vorab vereinbaren müssen. Hierzu gibt es zwei Wege, die telefonische Terminvereinbarung und der Online-Weg:
Telefonische Terminvereinbarung
Für die telefonische Terminvereinbarung ist die Rufnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116 117 der zentrale Anlaufpunkt. Terminvereinbarungswünsche werden hierbei über Callcenter abgewickelt, der Impfwillige erhält dann direkt am Telefon seinen Termin.
Terminvereinbarung online
Der praktische Weg ist die Terminvereinbarung online über die Website impfterminservice.de, der Sie in einfachen Schritten zu verbindlichen Terminen für die erste und zweite Impfung führt:
Auf der Startseite wählen Sie zunächst das gewünschte Bundesland aus. Danach kann im unteren Auswahlbereich das jeweilige Impfzentrum ausgewählt werden. Diese Liste ist dynamisch, das heißt: Es werden nur die Impfzentren angezeigt, für die auch eine Terminvergabe aktuell möglich ist. Geplante Impfzentren werden hier nicht angezeigt. Wenn Sie ein Impfzentrum ausgewählt haben, können Sie den Button „Zum Impfzentrum“ anklicken für den nächsten Schritt.
Im nächsten Schritt wird der Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung geprüft. Wenn dieser Anspruch bereits geprüft wurde, haben Sie bereits Vermittlungscodes erhalten, die Sie nach dem Klicken auf „Ja“ eingeben können. Wenn der Anspruch noch nicht geprüft wurde, klicken Sie auf „Nein (Anspruch prüfen)“.
Das Prüfen des Anspruches funktioniert mit der Anzeige der Bedingungen, die Sie genau lesen sollten. Nur wenn für Sie der Anspruch gilt, klicken Sie unten auf „Ja, trifft auf mich zu“, um dann über einen Klick auf „Schnellprüfung durchführen“ zum nächsten Punkt zu wechseln.
Hier geben Sie nun Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Rufnummer zur SMS-Verifizierung an und bestätigen diese mit dem Knopf „Vermittlungscode anfordern“. Sie erhalten dann eine Bestätigungs-Mail und eine SMS mit einem Zahlencode. Diesen Zahlencode geben Sie auf der nächsten Seite ein. Sie erhalten daraufhin zwei Vermittlungscodes – den einen für die erste Impfung und den anderen für die zweite.
In der E-Mail, die Sie erhalten haben, befinden sich zwei integrierte Buttons, die Sie zur Terminreservierung führen. Sie können anhand eines Kalenders dabei den gewünschten Tag und die Uhrzeit auswählen und erhalten daraufhin eine verbindliche Zusage, die Sie auch per E-Mail erhalten. Der erste Termin wäre nun gebucht!
Den zweiten Termin sollten Sie ebenfalls gleich buchen. Sie können diese Impfung am gleichen oder auch an einem anderen Impfzentrum durchführen, ebenso bekommen Sie einen Kalender angezeigt, der die freien Terminzeiten einblendet. Wichtig beim zweiten Termin ist: Der Kalender zeigt Ihnen Termine an, die frühestens drei Wochen nach dem ersten Impftermin liegt. Das hat seine Richtigkeit, da zwischen den beiden Impfungen mindestens 21 Tage verstreichen müssen.
Sie sollten dann, wenn Sie die Terminreservierungen korrekt durchgeführt haben, zwei E-Mails bekommen haben, jede bestätigt dabei einen der beiden Termine.
Einen vereinbarten Termin können Sie auch wieder absagen, die Informationen dazu befinden sich in den Bestätigungs-Mails, die Sie erhalten haben.
4. Vorbereiten auf die Termine
Vor Ort bekommen Sie am Empfang alle notwendigen Unterlagen für den eigentlichen Impfvorgang – das können Sie aber auch schon zu Hause vorbereiten. Auf der Website www.impfen-bw.de können Sie die entsprechenden Bögen vorab ausfüllen und speichern.
Danach können Sie die Unterlagen entweder ausdrucken oder Sie speichern sich nach dem Ausfüllen des Erfassungsbogen den großen QR-Code am Ende des Laufzettel-Dokuments auf Ihr Smartphone oder Tablet. Mit dem Vorzeigen des QR-Code können Sie vor Ort im Impfzentrum dann bei der Anmeldung die Dokumente ausdrucken lassen, inklusive aller gemachten Angaben.