50 E-Scooter des irischen Anbieters Zeus Scooters bevölkern nun die Stadt und können kurzfristig via App gemietet werden. (Lesezeit: 3 Minuten)
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Mit einer kräftigen Portion Pathos wirft die Stadt Pforzheim und Oberbürgermeister Peter Boch die Mietmöglichkeiten für E-Scooter, das sind elektrisch betriebene Roller, an: „Der heutige Donnerstag, 17. Dezember, markiert einen kleinen und zugleich großen Schritt für die Weiterentwicklung des Mobilitätsangebots in Pforzheim.“
Mit dem Engagement mit dem irischen E-Scooter-Vermieter Zeus Scooter erfüllt OB Boch damit ein Versprechen aus seiner Neujahrsrede Anfang des Jahres, einen entsprechenden E-Scooter-Vermieter nach Pforzheim zu holen. Insgesamt 50 dreirädrige E-Scooter werden dazu an verschiedenen Standorten der Stadt bereitstehen, die mit der kostenlosen Smartphone-App von Zeus vor Ort gemietet werden können. Die Grundgebühr für das Ausleihen beträgt 1 Euro. Jede genutzte Minute kostet 19 Cent. Für kurze Zwischenstopps bietet die App eine Parkoption an. Gemietet werden können die Scooter von Personen ab 18 Jahren, ein Führerschein ist hierbei nicht erforderlich, ebenso kein Sturzhelm.
„Neue Angebote der Mikromobilität wie E-Scooter haben das Potential, die Menschen insbesondere auf kurzen Strecken noch unabhängiger vom eigenen Auto zu machen“, OB Boch. Seiner Meinung nach gehören E-Scooter und Elektromobilität „eben auch zu einer Smart City“.
„Unsere Roller ermöglichen eine sichere und stabile Fahrt. Dabei fördern wir zugleich die nachhaltige Verkehrswende“, so Damian Young, Gründer und Geschäftsführer von ZEUS Scooters. „Wir freuen uns, von nun an auch den innerstädtischen Verkehr in Pforzheim zu ergänzen.“ Die Elektroroller seien eine ideale Option für das Zurücklegen der letzten Meile und mit ihnen sollen die Fahrer „klimafreundlich und schnell ans Ziel“ kommen. Dabei solle aber, wie das Unternehmen betont, der öffentliche Raum respektvoll genutzt werden und somit das Stadtbild erhalten bleiben.
Um dies bestmöglich zu gewährleisten, hat die Stadt in den vergangenen Wochen eine Selbstverpflichtungserklärung für Leihanbieter erarbeitet, die wichtige Eckpunkte für den Betrieb regelt. „Wesentliche Bedingungen sind etwa die Höchstzahl der angebotenen Scooter, das Geschäftsgebiet, die Gewährleistung der Verkehrssicherheit oder Vorgaben für das Abstellen und Parken“, so der städtische Digitalisierungsbeauftragte Kevin Lindauer.
Die E-Scooter sind für den Mieter wartungsfrei und innerhalb der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung für den Straßenverkehr zugelassen, was wiederum bedeutet, dass sie nicht auf Gehwegen und Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. Ebenso muss in Straßen, in denen ein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist, dieser genutzt werden. Das Aufladen der Batterien übernimmt der Dienstleister, der hierzu die E-Scooter regelmäßig einsammelt und austauscht.