Autobahn GmbH des Bundes geht als Bauherrin auf Änderungen nach dem Planfeststellungsbeschluss bezüglich Lärmschutz ein. (Lesezeit: 2 Minuten)
Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Die Autobahn GmbH des Bundes, die seit 1. Januar 2021 verantwortlich ist für den Betrieb und Bau des Autobahnnetzes in Deutschland, hat sich zum Thema Lärmschutz beim Umbau der A-8-Enztalquerung in einer Pressemitteilung geäußert und geht dabei auf Kritikpunkte ein, die vom Bürgerverein „Leise A8“ erhoben werden. Der Verein zeigte sich erstaunt, dass bei der Durchsicht der Ausschreibungsunterlagen entdeckt wurde, dass ein Erdwall zur Schallabsorbierung trotz Planung angeblich doch nicht gebaut werden solle.
Die Autobahngesellschaft antwortet darauf, dass nach dem Planfeststellungbeschluss eine Ausführungsplanung erfolgte. Im Rahmen dieser Planungen wurde festgestellt, dass sich „gegenüber den im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Annahmen hinsichtlich Betrieb und Wartung der Wall-Wand-Kombination aus geometrischen und arbeitsschutzrechtlichen Gründen geringfügige Änderungen ergeben“. So sei ein „Pflegeweg“ vor der Lärmschutzwand sowie eine Absturzsicherung zwingend vorgeschrieben. Zudem gebe es im Planfeststellungsbeschluss zu wenig Raum für das notwendige Stützbauwerk für den Bau des Lärmschutzwalls.
Aus diesem Grund will die Autobahngesellschaft die Höhe des Erdwalls reduzieren und dies durch eine Erhöhung der aufgesetzten Lärmschutzwand kompensieren. Der Lärmschutz bleibe jedoch zum Planfeststellungsbeschluss „mindestens gleichwertig“.