Notbetreuung in Kitas und Schulen wird verlängert

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Notkinderbetreuung bleibt bis zum 31. Januar 2021 erhalten. Reguläre Beiträge für Kitas und Schulkindbetreuung werden für Januar nicht erhoben.

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Durch den Beschluss der Landesregierung, Schulen und Kindertagesstätten bis zum 31. Januar 2021 geschlossen zu halten und für Schüler einen Fernunterricht anzubieten – außer für Abschlussklassen – bleibt auch der Bedarf für Notbetreuung in Kindertagesstätten notwendig. Die Stadtverwaltung teilt mit, dass diese Notbetreuung daher zu den normalen Öffnungszeiten fortgeführt wird.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist die Erklärung der Eltern, dass beide in ihrer beruflichen Tätigkeit/Ausbildung unabkömmlich und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder im Homeoffice verrichtet wird oder ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt. Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit an. Diese Erklärung ist formlos, eine Arbeitgeberbescheinigung wird nicht benötigt. Daher sind Eltern gehalten, die Notwendigkeit der Notbetreuung gewissenhaft selbst zu prüfen.

Kostenbeteiligung an der Notbetreuung

Für die Notbetreuung der Kinder und Schüler fallen Kosten an. Der Gemeinderat hat im letzten Jahr für den Fall der Notbetreuung beschlossen, dass Eltern daran beteiligt werden, wobei die besondere Situation der Familien in dieser Zeit und auch die zum Teil geringer in Anspruch genommenen Betreuungszeiten in dieser Entscheidung Berücksichtigung fanden. Die Monatsbeiträge werden im Nachhinein erhoben und eingezogen:

  • Kindertagesstätte und -krippe: 90 Euro
  • Hort an der Schule: 45 Euro
  • Kernzeitbetreuung: 45,- Euro
  • Randzeitenbetreuung Ganztagsschule: 35 Euro

Sollte der Fall vorkommen, dass der Monatsbeitrag für den Regelbetrieb unter dem Notbetreuungsbeitrag liegt, wird dieser auch für die Notbetreuung festgesetzt. Im Rahmen der Notbetreuung im Bereich der Kindertagespflege wird nach dem üblichen, stundenbezogenen Modell abgerechnet.

Keine regulären Kitabeiträge und Beiträge für Schulkindbetreuung

Ab 1. Januar 2021 werden für die Zeit der Schließung der Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung keine regulären Beiträge für die Betreuung der Kinder und Schüler erhoben. Da noch nicht absehbar ist, wie die Regelungen für den Februar sein werden, erfolgt von den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie für die städtische Randzeitenbetreuung an der Schule für den Februar zunächst kein Beitragseinzug.

Wird vom Land beschlossen, dass eine Regelbetreuung wieder aufgenommen werden kann, wird der Beitrag im Nachhinein erhoben. Die freien Träger werden gebeten, sich diesem Vorgehen anzuschließen.

Quelle(n): pm

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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen.