Weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen – ohne Einschränkung des Bewegungsradius

Lockdown wird bis 31. Januar verlängert, auch Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Land schert bei Einschränkung des Bewegungsradius aus.

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Die Länderchefs und die Bundeskanzlerin haben sich heute auf weitere Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen geeinigt, um die Corona-Pandemie auf 7-Tage-Inzidenzwerte von unter 50 zu bekommen. Damit, so die einhellige Meinung, könnten wieder Kontaktverfolgungen ermöglicht werden.

Bund und Länder haben sich nach Angaben der baden-württembergischen Landesregierung auf folgende Maßnahmen geeinigt:

  • Bestehende Maßnahmen – darunter vor allem der so genannte „Lockdown“ – bleiben bis zum 31. Januar 2021, eine bisher in Aussicht gestellte Aufhebung zum 11. Januar ist damit vom Tisch.
  • Private Treffen sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Dabei werden nun Kinder unter 14 Jahren ausdrücklich mitgezählt.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Das Ziel der Landesregierung sei, dass Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar geöffnet werden sollen. Voraussetzung dafür sei jedoch „Klarheit über die Infektionszahlen“ in der kommenden Woche.
  • Kantinen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Speisen soll ausschließlich für den Verzehr außerhalb der Kantinen-Räumlichkeiten erfolgen, sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden „dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz ‚Wir bleiben zuhause‘ umsetzen zu können“.
  • Der Bund werde gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Betreuung der Kinder zuhause gelten, wenn Kitas und Schulen wegen der Pandemie geschlossen sind.
  • Bewohnende und Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen, sowie Behinderteneinrichtungen sollen mehrfach die Woche verpflichtend per Schnelltest getestet werden müssen. Besuchende aus Regionen mit erhöhter Inzidenz müssen vor Betreten der Einrichtung ebenfalls mittels Schnelltest getestet werden.
  • Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test kann 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise stattfinden. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterbestehen und kann auch weiterhin erst nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

Einschränkung des Bewegungsradius wird in Baden-Württemberg zunächst nicht umgesetzt

Obwohl sich Länder und der Bund darauf geeinigt haben, in Regionen mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von mehr als 200 den Bewegungsradius von Menschen in diesem Gebiet auf 15 Kilometer rund um den eigenen Wohnort zu beschränken, wird diese Maßnahme in Baden-Württemberg offenbar zunächst nicht umgesetzt, da das Land die Regelung „zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit“ prüfen wolle.

Damit dürfte auch in den nächsten Tagen wieder für Chaos in Regionen im Schwarzwald mit einer Vielzahl von Tagestouristen gesorgt sein.

Handel soll wieder Abholangebote anbieten können

Unabhängig von den heutigen Beschlüssen hat sich Baden-Württemberg entschieden, ab Montag, 11. Januar 2021 wieder Abholangebote im Handel zu erlauben. Die Corona-Verordnung wird dabei so angepasst, dass der sogenannte „Click&Collect-Service“ wieder möglich ist.

Kunden sollen dann per Telefon oder Internet Waren bei Einzelhändlern bestellen und einen Abholtermin vereinbaren können, um die Ware dann vor Ort selbst abzuholen. Dies war zunächst untersagt worden, um während der Weihnachtszeit entsprechenden Andrang zu vermeiden.

Besim Karadeniz
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Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.