Land Baden-Württemberg vergrößert aufgrund größerer Impfstoffrücklagen den Kreis der derzeit impfberechtigten Personen. (Lesezeit: 2 Minuten)
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Neben Personen der Prioritätsstufe 1 – vorwiegend Menschen über 80 Jahren, Pflegekräfte in Heimen und ambulanten Diensten oder Personen, die in medizischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko arbeiten, sind nun ab sofort auch bestimmte Personengruppen aus der Prioritätsstufe 2 und 3 impfberechtigt. Diese Änderung in der Impfreihenfolge wird hauptsächlich durch den Impfstoff von AstraZeneca ermöglicht, der nach aktueller Empfehlung nicht an Menschen über 65 Jahren verimpft werden darf.
Ab sofort können nun auch Menschen zwischen 18 und 64 Jahren einen Impftermin wählen, bei denen „ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion“ besteht.
- Personen mit Trisomie 21,
- Personen nach Organtransplantation,
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
- Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
- Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
- Personen bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko besteht.
Alle berechtigte Personengruppen werden unter anderem auf der Website impfen-bw.de aufgeführt. Hier ist auch aufgeführt, welche Nachweise für Personengruppen notwendig sind. Eine endgültige Entscheidung über eine Impfberechtigung erfolgt immer im Impfzentrum im Rahmen des Registrierungsprozesses zur eigentlichen Impfung.
Keine Wahl des Impfstoffes
Über die Website impfterminservice.de können nun auch die obigen Personengruppen einen Impftermin in Impfzentren einrichten. Hierbei ist zu beachten, dass bei der Angabe eines Alters unter 65 Jahren überwiegend der Impfstoff von AstraZeneca ausgewählt wird.