Gesundheitsamt untersagt Versammlungen zum Gedenktag des 23. Februar

Gedenkveranstaltung "Lichtermeer" auf dem Marktplatz zum 23. Februar

Sämtliche Präsenzveranstaltungen und Versammlungen am 23. Februar 2021 werden in Pforzheim von 15 bis 21 Uhr untersagt.

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Für den kommenden 23. Februar 2021 bestimmt das Enzkreis in einer Allgemeinverfügung, die ab dem heutigen Donnerstag in Kraft tritt, dass Versammlungen zwischen 15 und 21 Uhr vollständig untersagt sind. Betroffen davon sind damit sowohl die „Mahnwache“ zum 23. Februar durch den „Freundeskreis ein Herz für Deutschland“, die alljährlich am Wartberg abgehalten wird, aber auch Gegendemonstrationen zu dieser Veranstaltung und auch andere Gedenkveranstaltungen, die bereits im Vorfeld angemeldet wurden.

Mit dieser Verfügung reagiert das Enzkreis, der das Gesundheitsamt Pforzheim-Enzkreis unterstellt ist, auf die pandemische Lage. Die Versammlungen müssten aus diesem Grund alljährlich durch mehrere hundert Polizeibeamte gesichert werden, so die Begründung zur Allgemeinverfügung, und die „Gemengelage aus ‚Mahnwache‘, Gegendemonstrationen und Polizeieinsatz“ führten regelmäßig zu „tumultartigen Szenen“ beim – in der Regel bewusst provozierten – Aufeinandertreffen der verschiedenen Lager, bei denen eine große Vielzahl an Beteiligten in engen körperlichen Kontakt kommen.“

Als rechtliche Grundlage führt das Landratsamt die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung des Landes an, die es zuständigen Behörden im Falle einer „Hotspot-Situation“ ermögliche, „weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu treffen, soweit und so lange dies zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.“ Versammlungen können hierbei verboten werden, „sofern der Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auflagen, nicht erreicht werden kann.“

Bedenken auch bei Veranstaltern

Von Seiten der Veranstalter von Mahnwache, der Versammlung der „Initiative gegen Rechts“ und des Aufzugs der linken Szene wurden bei telefonischen Gesprächen mit dem Landratsamt „Bedenken an der Durchführung im Hinblick auf [die] pandemische Lage eingeräumt“, nachdem die Behörde ihre Bedenken zu Veranstaltungen zum 23. Februar geäußert und erläutert habe.

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