Auch das Land Baden-Württemberg ändert Impfreihenfolge aufgrund Neubewertung des Astra-Zeneca-Impfstoffes (Lesezeit: 3 Minuten)
Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Eine Neubewertung des Impfstoffes des Herstellers Astra-Zeneca durch die Ständige Impfkommission (STIKO) aufgrund vereinzelter schwerer Nebenwirkungen führt nach einer heutigen Gesundheitsministerkonferenz unter anderem in Baden-Württemberg zu einer bedeutenden Änderung in den Zielgruppen für den Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers und auch zu einer Freigabe für zusätzliche Priorisierungsgruppen.
Ab Mittwoch, 31. März 2021 wird der Corona-Impfstoff von Astra-Zeneca an folgende Personengruppen verabreicht:
- Personen ab einem Alter von 60 Jahren. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60- bis 69-Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden dritten Welle nun schneller zu impfen.
- Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.
Nach Angaben der Landesregierung gelten für Baden-Württemberg ab Mittwoch die Regelungen:
- Die Impfung der hochpriorisierten Gruppen geht weiter. Den Jüngeren wird ein Angebot gemacht, das heißt ab morgen, 31. März 2021, werden Personen mit AstraZeneca geimpft, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder jüngere Personen, die dies gemeinsam mit der impfenden Ärztin / dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entschieden haben.
- Für Personen, die einen AstraZeneca Termin gebucht haben, aber auf Grund ihres Alters nicht mit diesem Impfstoff geimpft werden können oder wollen, gilt: In den Zentren, in denen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff möglich ist, soll eine Umbuchung direkt vor Ort vorgenommen werden. In diesem Fall soll vor Ort ein passender Zweittermin ausgemacht werden. Kein geimpfter Bürger, keine geimpfte Bürgerin sollte das Impfzentrum ohne Zweittermin verlassen.
- Funktioniert die Umbuchung auf einen anderen Impfstoff nicht, kann nach ärztlichem Ermessen freiwillig auch mit AstraZeneca geimpft werden. Andernfalls können die Daten für eine Warteliste erfasst werden.
Noch im Laufe des heutigen Abends werden die Impfzentren über die neuen Regelungen informiert und es ist davon auszugehen, dass morgen im Laufe des Tages nähere Informationen auch von der Stadt veröffentlicht werden zu den Prozeduren im Kreisimpfzentrum Pforzheim.