Geschäftsführerin Christine Müh zeigt sich "entsetzt" über neue Auflagen für Öffnung der Kulturorte im Land. (Lesezeit: 3 Minuten)
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In einem Brief an die örtlichen Landtagsabgeordneten Felix Herkens (Grüne, Pforzheim), Hans-Ulrich Rülke (FDP, Pforzheim), Stefanie Seemann (Grüne, Enzkreis) und Erik Schweickert (FDP, Enzkreis) sieht Christine Müh, die langjährige Geschäftsführerin des Kommunalen Kinos Pforzheim in der Ausformulierung der Corona-Verordnung des Landes „keine differenzierte Betrachtung“ für die Kultur.
Nach der Neugestaltung gelte demnach im Kommunalen Kino Pforzheim, so wie bei allen anderen Kulturveranstaltungen, immer noch eine Maskenpflicht am Platz und auch der Verzehr sei nicht eindeutig geregelt, „während in der Gastronomie nebenan schon ab Inzidenzstufe 2 ohne besondere Regelung und Personenzahl alles möglich ist“, so Müh. Man gönne es den Gastronomen, „aber es ist aber zum Teil wirklich schwer erträglich zu sehen, wie ungleich die Maßnahmen in verschiedenen Bereichen sind.“
So bleibe es bei den Kinos nach wie vor bei Einhaltung der 3G-Regeln („Geimpft – Genesen – Getestet“) um dann auch nur 60% der üblichen Auslastung zu ermöglichen. Darüber hinaus gelte hier auch noch die Maskenpflicht, während privat bis zu 300 Personen „problemlos einen Geburtstag mit Tanz ohne Abstand und Maske feiern“ dürften, selbst bei der am wenigsten eingeschränkten Inzidenzstufe 1 bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 10. Studien hätten darüber hinaus gezeigt, dass die Ansteckungsgefahr in Kinos selbst im Innenraum geringer sei, als in Restaurants, Schulen oder Büros, da unter anderem die Luft im Kinosaal mehrfach pro Stunde ausgetauscht würde.
Außerdem, so Müh, gelte es mit Blick auf die Kultur zu berücksichtigten, dass in der Gesetzesbegründung zu § 28 a, Abs. 2 Nr. 7 des Infektionsschutzgesetzes „auf den Werk- und Wirkbereich der Kunstfreiheit explizit eingegangen“ werde. Die Kultur werde durch das Grundgesetz besonders geschützt, ähnlich wie auch den Religionsgemeinschaften, „die aufgrund ihres besonderen grundgesetzlichen Schutzes einer Sonderregelung unterliegen“. Das wäre auch für Kulturveranstaltungen wünschenswert gewesen.
Man wolle sich mit den Dachverbänden und dem Deutschen Kulturrat dafür stark machen, „dass die Kultur hier sinnvoll und vergleichbar zu ungleich risikoreicheren Bereichen behandelt wird und bitte daher um eine Unterstützung an den den Abgeordneten möglichen Stellen.