Heutiger Tag der Organspende soll an eine wichtige Möglichkeit zum Retten von Leben nach dem eigenen Ableben erinnern.
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Für viele sehr kranke Menschen ist eine Organtransplantation der einzige Überlebensweg. Rund 10.000 Menschen warten in Deutschland auf eine rettende Organspende. Dagegen stehen im Jahr 2020 nur 3.341 Organtransplantationen. Viele Empfänger warten mitunter viele Monate, bis sie ein Transplantationsangebot bekommen – wenn überhaupt. Während vor allem Nierenspenden dringend gesucht sind und kranke Menschen im Idealfall nach einer Transplantation von der Dialyse befreien können, können inzwischen neben verschiedenen Geweben und gar Knochenteilen (beispielsweise Gehörknöchelchen) viele weitere Organe wie Herz, Lunge, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse und Darm gespendet werden. Ein Organspender kann mit seiner Entscheidung zur Spende damit sieben Menschen und mehr das Leben retten.
Zwar sind Organspenderausweise inzwischen weit verbreitet, dennoch gibt es in der Bevölkerung noch viel Vorbehalte gegenüber Spenden. Hier ist vor allem viel Unkenntnis über den so genannten Hirntod zu nennen. Dieser Hirntod ist die Voraussetzung dafür, dass ein Organspender überhaupt Organe spenden kann und bedeutet einen nicht umkehrbaren Verlust aller Gehirnfunktionen durch eine Hirnschädigung.
„Das bedeutet, dass die Körperfunktionen – vor allem die Atmung – nur durch Maschinen aufrechterhalten werden“, so Michael Schellenschmitt, Leitender Oberarzt der Neurologie im Helios Klinikum Pforzheim. Da die Hirnfunktionen dabei vollständig erloschen sind, nimmt der Patient nichts mehr wahr und hat kein Bewusstsein. Festgestellt werde dieser Zustand durch zwei unabhängige Experten, die häufig neben einer neurologischen Untersuchungen zusätzliche apparative Untersuchungen wie Hirnstrommessungen und Untersuchungen der ausgefallenen Hirndurchblutung durchführen. Begleitet wird dieser Ablauf von einem Transplantationsbeauftragen. „Ich berate und begleite die Angehörigen sowie behandelnden Ärzte und helfe, mögliche Spender zu identifizieren. Diese melde ich dann der deutschen Gesellschaft für Organspende“, so Dr. Peter Schnabel, Transplantationsbeauftragter im Helios Klinikum.
Liegt eine Organspendebereitschaft vor und ist der Hirntod zweifelsfrei festgestellt und dokumentiert, tritt ein genaues Regelwerk in Aktion: Zunächst wird die Koordinierungsstelle der Deutschen Stiftung Organtransplantation kontaktiert, die prüft, ob eine Spende infrage kommt. Diese Daten werden dann an die europäische Vergabeorganisation Eurotransplant übermittelt. Diese Einrichtung von acht europäischen Ländern übernimmt die Koordination und Organisation von Organspenden anhand medizinischen und ethischen Kriterien. Hierbei sind bei potentiellen Empfängern der zu erwartende Erfolg, die Dringlichkeit und die bisherige Wartezeit wichtige Kriterien.
Das Helios Klinikum Pforzheim selbst ist eine so genannte Entnahmeklinik, die räumliche und personelle Voraussetzungen für Organentnahmen erfüllt und von der Deutschen Stiftung Organtransplantation entsprechend ernannt ist.
Ausweis der sicherste Willensbeweis
Eine Einwilligung zur Organentnahme kann prinzipiell durch ein Testament oder aber auch durch die Angehörigen gegeben werden, wenn diese „glaubhaft“ den Willen des Spenders zu einer Organspende darlegen können. Um Angehörige von der letztlich endgültigen Entscheidung zu entlasten, ist allerdings ein Organspenderausweis die akzeptierte Variante. Dieser selbst auszufüllende Ausweis im Scheckkartenformat kann ein Spenderwillige zu seinen persönlichen Unterlagen legen und gibt im Ernstfall auf diese Weise seine Bereitschaft für eine Organspende kund.
Der Organspenderausweis verpflichtet darüber hinaus zu Lebzeiten seines Besitzers zu nichts. Weder gibt es eine Vorabregistrierung, noch muss ein Ausweis in irgendeiner Form amtlich bestätigt werden. Ändert ein Träger eines Organspenderausweises seine Entscheidung, tut er dies kund, in dem er seinen Ausweis einfach entsprechend vernichtet. Außerdem können beim Ausfüllen des Ausweises zusätzliche Hinweise eingetragen werden, beispielsweise wenn bestimmte Organe nicht gespendet werden sollen.