Pforzheim unterschreitet seit 14 Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 100, der Enzkreis seit 5 Tagen die Inzidenz von 35. (Lesezeit: 5 Minuten)
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Für Pforzheim und für den Enzkreis treten ab Mittwoch weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Während in Pforzheim in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch die Öffnungsstufe 2 in Kraft tritt, da in Pforzheim nun seit 14 Tagen die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt und die Tendenz des Infektionsgeschehens nach unten zeige, treten im Enzkreis die Erleichterungen in Kraft, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gelten.
Erleichterungen in Pforzheim ab Mittwoch
Nach den Angaben der Stadt, die unter anderem in der aktuellen Allgemeinverfügung für die Stadt Pforzheim aufgeführt werden – nachlesbar unter den Amtlichen Bekanntmachungen unter www.pforzheim.de – treten folgende Erleichterungen in Kraft:
- Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen innen.
- Vortrags- und Informationsveranstaltungen von bis zu 250 Personen außen; bis zu 100 Personen innen.
- Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen sowie vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schülerinnen und Schüler innen und außen.
- Die Gastronomie ist jetzt von 6 bis 22 Uhr geöffnet und darf innen einen Gast pro 2,5 Quadratmeter beherbergen; die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Tischen sitzenden Personen gewährleistet ist. Für Shisha- und Raucherbars gelten die gleichen Abstände, Rauchen ist nur im Freien erlaubt.
- Messen, Ausstellungen und Kongresse öffnen bei einer Person pro 20 Quadratmeter., Gremiensitzungen oder Versammlungen von Vereinen, Betrieben oder Ähnlichem können mit bis zu 250 Personen außen und bis 100 Personen innen durchgeführt werden.
- Kultur, Vortrags- und Informationsveranstaltungen innen bis 100 Personen, außen bis 250 Personen.
- Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder sind innen und außen wieder erlaubt, ebenso sind sie in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste geöffnet. Wellnessbereiche und Saunen dürfen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen geöffnet sein. Bei Schwimmbädern ist innen wie außen 1 Person pro 20 Quadratmetern erlaubt.
- Touristische Veranstaltungen wie geführte Besichtigungen oder Museumsführungen sind bis 20 Personen möglich.
- Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettvermittlungen und Ähnliches haben zwischen 6 und 22 Uhr geöffnet und rechnen mit 1 Gast pro 2,5 Quadratmetern. Auch hier gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zwischen an unterschiedlichen Spielautomaten oder Tischen befindlichen Personen, das Rauchen ist nur im Freien gestattet.
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen und -stätten sowie in Fitness- und Yogastudios ist innen und außen für eine Person pro 20 Quadratmeter möglich. Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports und des kontaktarmen Amateursports sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl mit bis zu 250 Zuschauern außen und mit bis zu 100 Zuschauen innen möglich.
Der Zutritt zu den oben genannten Einrichtungen, Betrieben, Veranstaltungen und Angeboten ist weiterhin nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig. Zudem gilt weiterhin die Maskenpflicht, auch auf Parkplätzen und in Warteschlangen. Ebenfalls müssen die allgemeinen Hygienemaßnahmen weiterhin beachtet werden.
Erleichterungen im Enzkreis ab Mittwoch
Der Enzkreis ist bereits in der Öffnungsstufe 3 (14 Tage unter einer 7-Tage-Inzidenz von 50) und tritt ab Mittwoch in die nächste Erleichterungsstufe, die folgende Erleichterungen beinhaltet:
- In Außengastronomie und bei Veranstaltungen und Angeboten im Freien, beispielsweise der Besuch im Freibad oder ein Open-Air-Konzert, entfällt die Testpflicht.
- Im Gastgewerbe sind Feiern – mit Ausnahme von Tanzveranstaltungen – mit bis zu 50 Teilnehmern möglich. Hier allerdings gelten die „3G“-Regeln – alle Teilnehmer müssen eine Impfung, eine Genesung einer Corona-Infektion oder einen aktuellen Test vorweisen. Zudem zählen bei solchen Feiern ausnahmslos alle Personen, damit auch Kinder unabhängig ihres Alters.
- Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen muss pro Besucher eine Fläche von nur noch sieben Quadratmetern vorgesehen werden.
- Veranstaltungen wie Gremiensitzungen oder Versammlungen in Vereinen oder Betrieben dürfen im Freien mit bis zu 750 Personen stattfinden.
- Kulturveranstaltungen in Theater, Kinos oder Kulturhäusern sind außen mit bis zu 750 Personen möglich. Dies gilt genauso für die Zuschauerzahl bei Vortragsveranstaltungen und Wettkämpfen im Freien.
- Sport darf nach wie vor auch in Innenräumen wie Hallen und Sportstudios stattfinden. Hier gilt, dass pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Während des Sports muss keine Maske getragen werden.
Unverändert bleibt die Zahl der zulässigen Personen bei Treffen in öffentlichen oder privaten Räumen von 10 Personen, hierbei werden Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.
Ebenfalls gelten auch weiterhin die Masken- und Hygienepflichten.