Schulen und Kitas gehen in den Regelbetrieb. Impfungen ab Montag ohne Prioritätsregelungen auch in Impfzentren.
(Lesezeit: 4 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
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Ab dem 7. Juni 2021 treten weitere Lockerungen von den bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft, die der weiteren Verbesserung der Neuinfektionslage Rechnung tragen sollen. Einzuordnen sind die Erleichterungen in den so genannten „Öffnungsstufen 1 bis 3“, die für jede Region abhängig von der 7-Tage-Inzidenz gelten.
Die Öffnungsstufe 1 als niedrigste Öffnungsstufe gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und beginnt jeweils am übernächsten Tag. Die Öffnungsstufe 2 sieht ebenfalls eine Obergrenze der 7-Tage-Inzidenz von 100 vor, die jedoch 14 Tage lang unterschritten werden und eine sinkende Tendenz zeigen muss. Die Öffnungsstufe 3 erfordert zusätzlich noch einmal 14 Tage unter dem Schwellenwert von 100 oder aber eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf darauffolgenden Tagen.
Zunächst weiter Öffnungsstufe 1 in Pforzheim
Rein rechnerisch und nach Angaben der Stadtverwaltung gilt in Pforzheim aufgrund der derzeitigen Neuinfektionslage zunächst weiter die Öffnungsstufe 1, da die 7-Tage-Inzidenz noch nicht 14 Tage lang unter 100 liegt und derzeit noch nicht unter 50.
Das bedeutet in den Regelungen weiterhin auch ab Montag, 7. Juni 2021:
- Keine nächtlichen Ausgangssperren.
- Gastronomie- und Beherbungsbetriebe dürfen in Innen- und Außenbereichen mit Hygienemaßnahmen und unter Beachtung der „3G“-Zugangsvoraussetzungen („Geimpft, genesen oder getestet“) öffnen. Gleiches gilt für Freibäder und anderen Freizeiteinrichtungen im Freien.
- Private Treffen sind mit Angehörigen zweier Haushalte und maximal 5 Personen erlaubt, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
- Kultur-, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahlen, Veranstaltungen des „kontaktarmen Freizeit- und Amateursports“ mit bis zu 20 Sportlern gestattet. Im Freien sind darüber hinaus bis zu 100 Besucher erlaubt.
- Religionsveranstaltungen müssen nicht mehr vorher behördlich angezeigt werden, es sind keine vorherigen Anmeldungen erforderlich und auch das Singen ist wieder gestattet.
- Kurse in Volkshochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen sind wieder gestattet, ebenso Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinschaften, Betriebsversammlungen, Veranstaltungen der Betriebspartner sowie Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge mit jeweils begrenzter Teilnehmerzahl.
- Der Einzelhandel kann wieder öffnen unter der Maßgabe von „Click & Meet“ (vorherige Terminvereinbarung ohne Testnachweis) oder den „3G“-Zugangsvoraussetzungen. Geschäfte für den täglichen Bedarf wie der Lebensmittelhandel, die Wochenmärkte, Blumenläden und Gartenmärkte bleiben weiterhin geöffnet. In gesamten Einzelhandel besteht weiterhin die Maskenpflicht.
- Körpernahe Dienstleister wie Kosmetik- und Nagelstudios und Friseure können ohne Testpflicht öffnen, aber mit vorheriger Terminbuchung. Auch hier gilt die Maskenpflicht. Erfordert eine Anwendung die Abnahme der Maske, beispielsweise bei einer Rasur, dann gelten für den Besuch entsprechend die „3G“-Zugangsvoraussetzungen.
- Fitnessstudios, Yogastudios und vergleichbare Einrichtungen, mit Ausnahme einer Nutzung zu dienstlichen Zwecken, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport bleiben weiterhin geschlossen.
Schulen und Kitas gehen in Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Nach den endenden Pfingstferien gelten nach Angaben der Stadtverwaltung in Schulen und Kitas folgende Regelungen:
- An Grundschulen findet Präsenzunterricht statt (Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen).
- An weiterführenden Schulen findet grundsätzlich Wechselunterricht satt. Abschlussprüfungen finden statt.
- Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-7 an weiterführenden Schulen, die nicht im Präsenzunterricht sind, wird eine Notbetreuung wie bisher angeboten.
- Die Testpflicht bleibt für den Präsenzbetrieb und die Notbetreuung bestehen.
- Zu beachten sind weiterhin die geltenden Regelungen bezüglich der Maskenpflicht.
- Die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege findet als Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Es besteht keine Test-Pflicht mehr, allerdings wird dringend zu regelmäßiger Testung der Kinder geraten. Die notwendigen Test-Kits stellen die Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung.
Keine Impfreihenfolge mehr
Ebenfalls ab 7. Juni 2021 entfallen in Baden-Württemberg die Regelungen für Impfpriorisierungen. Ab Montag sind demnach auch in den Impfzentren (in Arztpraxen war dies bereits ab 17. Mai der Fall) alle Menschen gleichermaßen impfberechtigt und können Termine vereinbaren.
Zusätzlich ist ab 7. Juni auch das Mindestalter für eine Corona-Schutzimpfung von 16 auf nun 12 Jahren herabgesetzt.