Polizei warnt, dass auch bei Nutzung von E-Scootern Grenzwerte beachtet werden müssen.
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Gleich eine ganze Reihe von Autofahrern und einen E-Scooter-Fahrer musste die Polizei in Pforzheim und in der Region am Wochenende aus dem Verkehr ziehen, wie das Polizeipräsidium in mehreren Pressemitteilungen schreibt.
Hoher Sachschaden entstand bei einem Unfall in der Nacht von Freitag auf Samstag. Ein 32 Jahre alter Autofahrer kollidierte gegen Mitternacht mit seinem Auto in Reichenbacher Straße mit einem am linken Fahrbahnrand geparken Autos, das durch den Aufprall auf zwei dahinter parkende Fahrzeuge geschoben wurde. Es gab keine Verletzten, allerdings ein Sachschaden von deutlich über 20.000 Euro. Der Alkoholtest vor Ort ergab beim Unfallverursacher einen Alkoholwert von über einem halben Promille.
Am Sonntagmorgen verunfallte ein 54 Jahre Autofahrer, der von der Ersinger Straßein die Kelterstraße fuhr, an einer Kreuzung unvermittelt den Rückwärtsgang einlegte und das hinter ihm wartende Fahrzeug beschädigte. Daraufhin beging der Verursacher Unfallflucht, wurde aber vom 30 Jahre alten Unfallopfer verfolgt. Auf der B 10 kurz nach dem Ortsausgang kam der Unfallverursacher dann mit seinem Fahrzeug in einer Linkskurve nach rechts ab. Der Versuch, sich im Grünstreifen zu verstecken, misslang und die Polizei stellte bei einem Vortest einen Alkoholwert von über eineinhalb Promille fest. Den Gesamtsachschaden beziffert die Polizei mit 27.000 Euro.
Weitere Verkehrsteilnehmer mussten Führerscheine auch aufgrund Drogenkonsums abgeben.
Ebenfalls am Freitagabend stoppte eine Streife des Polizeireviers Pforzheim-Süd zwei Fahrer von E-Scootern. Bei der Kontrolle eines 19 Jahre alten E-Scooter-Fahrer in der Emilienstraße nahmen die Beamten Anzeichen von Drogenkonsum wahr und fanden einschlägiges Werkzeug zum Verkleinern von Cannabis. Ebenfalls am Freitag wurde ein ebenfalls 19 Jahre alter E-Scooter-Fahrer in der Westlichen Karl-Friedrich-Straße aufgegriffen, der mit über einem Promille Alkohol im Blut unterwegs war.
E-Scooter-Fahrer werden belangt wie Autofahrer
„Vielen ist möglicherweise nicht klar, dass auch ein sogenannter E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist, für das die gleichen Regeln gelten, wie zum Beispiel für Autos“, so Beatrice Suppes, Pressesprecherin im Polizeipräsidium Pforzheim. „Somit werden Alkohol- oder Drogenverstöße im Straßenverkehr gleichermaßen geahndet, wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen auch.“ Dementsprechend werden entsprechende Fälle nach dem
Zudem gelten bei vielen Verleihern von E-Scootern ebenfalls eigene, schärfere Regelungen, die beispielsweise die Nutzung ihrer Scooter bei vorherigem Alkoholkonsum gänzlich untersagen.