Änderungen in der neuen Corona-Verordnung ab 16. September 2021

Umstellung des bisherigen Inzidenzsystems auf Belegungszahlen in Krankenhäusern. Drei Stufen vorgesehen.

(Lesezeit: 4 Minuten)

Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Die neue Fassung der baden-württembergischen Corona-Verordnung, die heute in Kraft getreten ist, enthält im wesentlichen die Eckpunkte, die sich bereits letzte Woche abgezeichnet haben. Kernstück dabei sind nun die Hospitalisierungsquoten, die zukünftig als Basis für zusätzliche Schutzmaßnahmen dienen sollen.

In einem dreistufigen System ist nun festgelegt, ab wann welche Bereiche, in denen bisher die 3G-Regeln gelten („Geimpft – genesen – getestet) nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich sein werden. Neben der so genannten „Basisstufe“, die die bisherigen 3G-Regeln für die meisten Bereiche enthält, gibt es nun eine „Warnstufe“ und eine „Alarmstufe“. Die werden ausgerufen, wenn mindestens ein Schwellenwert landesweit an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen jeweils überschritten wird.

Die Schwellenwerte wiederum werden gebildet aus zwei neuen Zahlen:

  • Die „7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz“ besagt die „Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen“. Gezählt wird hierbei nicht mehr einzeln auf Kreisebene, sondern in einer Gesamtzahl für das gesamte Bundesland.
  • Als zweiter Messwert wird die Anzahl aller Covid-19-Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen genommen.
7-Tage-HospitalisierungsinzidenzZahl der Covid-19-Patienten in Intensivstationen
Warnstufe8,0250
Alarmstufe12,0390

Wird die Warnstufe ausgerufen, müssen Ungeimpfte in den Bereichen, in denen die 3G-Regel gilt, zukünftig ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen – ein bis dahin geltender Antigen-Schnelltest ist nicht mehr ausreichend. In der Warnstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt darf sich mit fünf weiteren Personen treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es sie erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare die nicht zusammen leben gelten als ein Haushalt.

In der Alarmstufe gibt es in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein gänzliches Zutrittsverbot für ungeimpfte oder nicht genesene Personen. Auch werden die Kontaktbeschränkungen weiter beschränkt: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es sie erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare die nicht zusammen leben gelten als ein Haushalt.

Ausnahmen im Einzelhandel

Für den Einzelhandel gilt in der Warn- und Alarmstufe nicht die PCR-Testpflicht bzw. 2G. In der Warnstufe gibt es für den Einzelhandel keine besonderen Regelungen. Allerdings gilt in der Alarmstufe für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient 3G, wobei ein Corona-Schnelltest hier ausreichend ist.

Derzeit Basisstufe in Baden-Württemberg

Mit den Zahlen vom Dienstag gelten aktuell noch die Regelungen zur Basisstufe; am Mittwoch betrug die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg 2,25 und die Zahl der Covid-19-Patienten in Intensivstationen 193 Fälle.

Bemessen wird die Erreichung der Stufen, wenn bei der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz der Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten wird und bei der Zahl der Covid-19-Patienten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen.

Besim Karadeniz
Über Besim Karadeniz 4597 Artikel
Besim Karadeniz (bka), Jahrgang 1975, ist Autor und Erfinder von PF-BITS seit 2016. Er ist beruflich selbstständiger Web-Berater und -Entwickler. Neben PF-BITS betreut er mehrere weitere Online-Projekte und kann auf einen inzwischen über 25-jährigen Online-Erfahrungsschatz zurückblicken. Neben der technischen Betreuung von PF-BITS schreibt er regelmäßig Artikel und Kolumnen und ist zuständig für den Kontakt zu Partnern und Autoren.