Zur anstehende Bundestagswahl am gibt die Stadt Pforzheim Informationen und Hinweise. Deutlich mehr Briefwahlunterlagen ausgegeben.
(Lesezeit: 6 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Änderungen bei Wahlbezirken
In Pforzheim gibt es zur Bundestagswahl am 25. September 2021 insgesamt 75 Urnenwahlbezirke, in denen die rund 74.200 Wahlberechtigen ihre Stimme abgeben können. Es gibt im Vergleich zu früheren Wahlen einige Änderungen in den Wahllokalen, da etwa Wahlräume teilweise zu klein waren oder sich in Alten- und Pflegeheimen befinden. Auch im Vergleich zur Landtagswahl gibt es einige Anpassungen. Es wird daher darum geben, vor dem Gang ins ins Wahllokal in der Wahlbenachrichtigung nachzuschauen, wo sich der Wahlraum befindet, in dem die Stimme abgegeben werden kann.
Am Wahltag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr im Rathaus eingeworfen werden. Dafür stehen die Briefkästen am Alten Rathaus, Neuen Rathaus sowie der Autofahrerbriefkasten am Waisenhausplatz zur Verfügung.
Verhalten im Wahllokal
Um die Wahl im Wahllokal möglichst sicher durchführen zu können, gibt die Corona-Verordnung einige Verhaltensregeln vor. Ergänzend hat das Wahlamt zum Schutze aller Personen verschiedene Maßnahmen ergriffen.
Generell ist Personen der Zutritt zum Wahlgebäude untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Personen stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind; die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Fieber, trockenen Husten, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns aufweisen; die keine Maske tragen und kein Ausnahmegrund vorliegt; oder die nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.
- Maskenpflicht
Nicht nur im eigentlichen Wahlraum, sondern im gesamten Wahlgebäude muss eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden. Von dieser Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und Personen, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. - Abstandsregeln
Im Wahlgebäude ist stets zu allen Personen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu halten. Als Hilfestellung werden Markierungen am Boden angebracht. Soweit räumlich möglich, wird in einem Einbahnstraßensystem durch das Wahlgebäude geleitet. Zudem ist die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im Wahlraum aufhalten dürfen, begrenzt. - Handdesinfektion
Beim Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren. Desinfektionsmittel steht im Wahllokal bereit. - Flächendesinfektion
Die Wahlhelfer desinfizieren regelmäßig alle Flächen, die häufig berührt werden, insbesondere die Tische, auf denen die Wahlkabinen stehen. - Schreibstifte
Alle Wähler werden gebeten, ihren eigenen Schreibstift (am besten Kugelschreiber) ins Wahllokal mitzubringen und diesen zu benutzen. - Kontaktdaten
Auch von Personen, die sich neben den Wählern im Wahllokal aufhalten (etwa Begleitpersonen), werden die Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und Zeit des Aufenthalts im Wahlraum) in einem Formular erhoben.
Wahlunterstützung für blinde Menschen
Blinde Menschen haben auch bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit barrierefrei zu wählen und selbstständig ihre Stimme abzugeben. Hierzu hat die Stadt Pforzheim letzte Woche Stimmzettelschablonen sowie dazugehörige CDs mit einer Beschreibung der Handhabung und dem Inhalt des Stimmzettels versandt. Diese Schablonen werden bereits seit der Bundestagswahl 2002 von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden bereitgestellt und durch die Stadt- und Landkreise an die Empfänger von Blindenhilfe versandt.
Sehbehinderte Personen, die noch keine Schablone erhalten haben, können diese auch kostenlos über den Badischen Blinden- und Sehbehindertenverein unter der Telefonnummer 0621 / 402031 anfordern. Wahlschablonen können kurzfristig auch noch persönlich nach telefonischer Ankündigung unter Telefon 07231/39 1573 beim Jugend- und Sozialamt, Abteilung Pflege- und Behindertenhilfe in der Östlichen 37a, 2. Stock, im Sekretariat abgeholt werden.
Briefwahl bis zum Wahlsonntag möglich
Angesichts der Corona-Pandemie weist die Stadt Pforzheim auf die Möglichkeit der Briefwahl hin. Wer angesichts der durch die Corona-Pandemie vorgegebenen Regeln nicht ins Wahllokal gehen möchte, kann Briefwahl beantragen, die auf verschiedenen Wegen beantragt werden kann:
- Etwa schriftlich mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Briefwahlantrag,
- mit einem kurzen Brief, per Fax an die Nummer 07231/39 2801,
- im Internet unter www.pforzheim.de,
- per Mail an wahlen@pforzheim.de,
- persönlich im Briefwahlbüro im Lichthof des Alten Rathauses, Östliche 2, 75175 Pforzheim.
Beantragt werden kann die Briefwahl noch bis 24. September, 18 Uhr, im Falle einer plötzlichen Erkrankung auch noch bis 15 Uhr am Wahltag.
Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Vom 20. bis 24. September montags bis mittwochs jeweils zwischen 7.30 und 16 Uhr, donnerstags und freitags jeweils zwischen 8 und 18 Uhr. Die Wahlbriefe müssen bis 18 Uhr am Wahltag beim Wahlamt eingegangen sein. Wer den Wahlbrief per Post zurück sendet, sollte also darauf achten, diesen rechtzeitig bei der Post einzuwerfen. Die Rathausbriefkästen in der Innenstadt werden am Wahlwochenende mehrfach geleert, am Wahltag letztmals um 18 Uhr.
Zum Stand 16. September wurden bereits 22.067 Wahlbriefunterlagen ausgegeben. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 waren dies bis zum Wahltag insgesamt 15.654. Aufgrund der zu erwartenden höheren Briefwahlnachfrage wurde die Anzahl der Briefwahlbezirke deutlich erhöht. Eine Aussage zur Wahlbeteiligung lässt sich aus der größeren Anzahl an Briefwählern nicht ableiten, da nicht abzuschätzen ist, ob lediglich ein anderer Weg der Stimmabgabe gewählt wird.
Wahlergebnisse aus Pforzheim
Die Wahlergebnisse aus Pforzheim können am Wahlsonntag nach 18 Uhr über die städtische Internetseite www.pforzheim.de verfolgt werden. Das Wahlergebnis des gesamten Wahlkreises Nr. 279 Pforzheim, zu dem die Stadt Pforzheim sowie alle Städte und Gemeinden des Enzkreises gehören, wird beim Landratsamt Enzkreis unter www.enzkreis.de veröffentlicht. Dem Landratsamt obliegt bei der diesjährigen Bundestagswahl turnusgemäß die Kreiswahlleitung.