Belegungszahlen in Krankenhäusern mit Covid-19-Patienten sollen in zwei Stufen Basis für landesweite Einschränkungen für Ungeimpfte werden. (Lesezeit: 3 Minuten)
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In einem Schwenk weiter weg von den bisher als Maßstab genutzten 7-Tage-Inzidenzwerten will das Land Baden-Württemberg nächste Woche in einer neuen Fassung der Corona-Verordnung zukünftig die Krankenhauszahlen als Richtwert für verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen nehmen. Abhängig ist diese Änderung in der Corona-Verordnung von der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das vom Bundestag und heute vom Bundesrat verabschiedet und nächste Woche vom Bundespräsidenten ratifiziert werden und danach in Kraft treten soll.
Geplant sind in Baden-Württemberg zukünftig zwei Messwerte:
- Die „7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz“ besagt die „Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen“. Gezählt wird hierbei nicht mehr einzeln auf Kreisebene, sondern in einer Gesamtzahl für das gesamte Bundesland.
- Als zweiter Messwert wird die Anzahl aller Covid-19-Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen genommen.
Warn- und Alarmstufe als
Als Startsignal für entsprechende Corona-Schutzmaßnahmen sollen zukünftig eine Warn- und eine Alarmstufe gelten. Beide Stufen unterscheiden sich von einem unterschiedlichen Set an Einschränkungen:
Stufe | 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz | Zahl der Covid-19-Patienten in Intensivstationen |
---|---|---|
Warnstufe | 8,0 | 250 |
Alarmstufe | 12,0 | 390 |
Als Vergleich: Die heutigen Zahlen im offiziellen Lagebericht des Landesgesundheitsamtes betragen für die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz 2,37 und die Zahl der Covid-19-Fälle auf Intensivstationen 171. Bei den derzeitigen Entwicklungen im Neuinfektionsgeschehen ist es realistisch, dass schon in den nächsten Wochen zumindest die Warnstufe erreicht werden könnte.
Für Vergleichszwecke veröffentlicht das Landesgesundheitsberichte ab sofort in seinen Tagesberichten beide täglich neu ermittelte Messwerte.
Einschränkungen für Ungeimpfte
In der Warnstufe sollen in bestimmten Lebensbereichen beispielsweise verpflichtende PCR-Tests für Nicht-Geimpfte gelten, während in der Alarmstufe durchgehend die 2G-Regelung angewendet werden soll. Das bedeutet, dass in der Alarmstufe ungeimpfte Personen von bestimmten Lebensbereichen ausgeschlossen werden könnten.
Ausnahmen soll es dabei für Personen geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder aufgrund späterer Impffreigaben – beispielsweise Schwangere, Kinder und Jugendliche – einen vollen Impfschutz erst später erreichen können.
„Mit der überarbeiteten Corona-Verordnung bereiten wir uns auf den Ernstfall vor“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag. Ein Blick auf die Zahlen zeige, dass „die Infektionen derzeit fast ausschließlich unter den nicht geimpften Menschen stattfinden“. Aus den baden-württembergischen Krankenhäusern wiederum erfahre man, dass mehr als 90 Prozent der Menschen, die mit einem schweren Verlauf auf den Intensivstationen liegen, keinen Impfschutz hätten. „Deshalb müssen die Maßnahmen bei und nicht zuletzt zum Schutz jener Personengruppe ansetzen, die maßgeblich zum Infektionsgeschehen und der Belastung des Gesundheitssystems beiträgt“, so Lucha weiter. Ziel sei es, die Überlastung des Gesundheitssystems in jedem Fall zu verhindern und damit Leben zu retten.