Infizierte und Kontaktpersonen müssen mit "deutlicher Verzögerung" der Kontaktaufnahme rechnen. Quarantänepflichten gelten auch ohne Anordnung des Amtes. (Lesezeit: 2 Minuten)
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Die inzwischen wieder starke Corona-Neuinfektionssituation in Pforzheim fordert auch dem Gesundheitsamt Pforzheim/Enzkreis alles ab. In einer Pressemitteilung teilt das Landratsamt mit, dass das Gesundheitsamt derzeit nicht in der Lage sei, „neue Fälle am selben Tag zu kontaktieren“. In den vergangenen Tagen seien knapp 1.000 neue Infektionsfälle in Pforzheim und dem Enzkreis registriert werden, davon allein 278 am gestrigen Mittwoch. Die Situation im Gesundheitsamt verschärfe sich auch deshalb, da im Gegensatz zum Frühjahr aktuell eine Reihe von neuen Fallmanagern eingearbeitet werden müssten und das Team daher nicht komplett sei. Infizierte und Kontaktpersonen müssen damit rechnen, dass sie mit deutlicher Verzögerung angerufen werden.
„Rufen Sie uns nicht an – wir rufen Sie an“, zitiert Joggerst einen alten Werbespruch. Der ernste Hintergrund: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hotline können allgemeine Auskünfte geben, aber keine konkreten Anweisungen im Einzelfall – dazu sind nur die Fallmanager berechtigt. „Ich kann sehr gut verstehen, dass die Menschen unruhig und ungeduldig sind, wenn sie positiv getestet sind und nun auf Anweisungen und Ratschläge warten“, sagt die Ärztin bedauernd. Wer sich krank fühle und starke Symptome entwickle, solle sich aber in jedem Fall an den behandelnden Hausarzt oder eine der Corona-Schwerpunktpraxen wenden (www.kvbawue.de/csp).
Keine Garantie für Kontaktaufnahme von Kontaktpersonen – Quarantänepflichten gelten weiter
Was die Kontaktpersonen von Infizierten betrifft, verweist Brigitte Joggerst auf die entsprechende Verordnung des Landes: Demnach müssen sich Haushaltsangehörige umgehend in Quarantäne begeben, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind; „diese Pflicht besteht auch ohne Anruf aus dem Gesundheitsamt.“ Derzeit könne ohnehin nicht garantiert werden, dass Kontaktpersonen angerufen werden – weder zeitnah noch mit einiger Verspätung. „Nach zwei Wochen macht es einfach auch keinen Sinn mehr“, so Joggerst. Die Ordnungsämter erhalten die Information in jedem Fall. Dort können Bescheinigungen zur Absonderung angefragt werden.
Quelle(n): pm