Zweiseitiges Infoblatt des Gesundheitsamts Pforzheim/Enzkreis enthält Regelungen und Kontakttelefonnummern.
(Lesezeit: 4 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Ein praktisches, zweiseitiges Informationsblatt des Gesundheitsamts Pforzheim/Enzkreis informiert infizierte Personen kurz und knapp über die Quarantänepflichten, die umgehend nach Kenntnis einer Infektion gelten – auch ohne Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt.
„Wir erhalten jede Menge Mails und Anrufe, weil die Menschen nach einem positiven Corona-Test darauf warten, dass sich das Gesundheitsamt bei ihnen meldet“, berichtet dessen Leiterin, Dr. Brigitte Joggerst. Diesen Anruf gibt es allerdings seit einigen Tagen aufgrund der hohen Fallzahlen inzwischen nicht mehr. „Wir hatten in den vergangenen Tagen bis zu 400 Meldungen über Neuinfizierte pro Tag!“ berichtet die Ärztin.
Entsprechend gestiegen ist die Zahl der Anrufe an der Corona-Hotline des Gesundheitsamts. Hier wurde die Besetzung inzwischen verdoppelt, um die Zeit in der Warteschleife erträglich zu halten. „Am besten nachmittags anrufen“, rät Joggerst – die meisten Menschen griffen offenbar am Vormittag zum Hörer. Die Landesregierung hatte aufgrund der stark steigenden Fallzahlen bereits Anfang November die Strategie der Pandemie-Bekämpfung angepasst. Seither konzentrieren sich die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg auf Ausbrüche in Firmen, Schulen, Kitas und vor allem in Senioren-Einrichtungen. „Der Schutz der vulnerablen Gruppen hat oberste Priorität“, so Brigitte Joggerst.
Das Informationsblatt soll bei allen Teststellen und in den Arztpraxen ausgegeben werden und steht im Internet als Download (www.enzkreis.de/corona). Zusammengefasst besagt es:
- Wer positiv getestet wird, muss sich sofort und ohne Anweisung des Amts für 14 Tage in Quarantäne begeben.
- Eine Verkürzung ist nur für vollständig Geimpfte möglich: Sie können, wenn sie symptomfrei sind, am fünften Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen; wenn er negativ ausfällt, endet die Quarantäne.
- Kontaktpersonen im gleichen Haushalt müssen ebenfalls in Quarantäne, außer sie sind vollständig geimpft oder hatten eine Covid-19-Infektion in den letzten sechs Monaten. Sollten diese Kontaktpersonen Symptome entwickeln, müssen sie dennoch sofort in Quarantäne.
Quarantäne-Bescheinigung vom Rathaus
Auch für die Ausstellung einer Quarantäne-Bescheinigung ist das Gesundheitsamt die falsche Adresse; diese wird von den jeweiligen Ortspolizeibehörden ausgestellt, also von den Rathäusern der Gemeinde, in der die Person wohnt. Die Rathäuser erhalten die Information über Infizierte vom Gesundheitsamt. Allerdings kann ein Fall nur dann weitergeleitet werden, wenn die Daten vollständig sind. „Daran hapert es oft“, informiert Joggerst, „und es kann Tage dauern, bis die Informationen vollständig sind. Es geht nichts verloren – bleiben Sie geduldig.“
Das Rathaus Pforzheim hat hierzu ein Online-Formular bereitgestellt, mit dem eine Quarantäne-Bescheinigung online beantragt werden kann.
Hotline stark frequentiert
Da für viele Bürgerinnen und Bürger in Pforzheim und in den Enzkreis-Gemeinden nicht klar sei, was im Fall einer Infektion zu tun sei, haben die Nachfragen an der Hotline deutlich zugenommen. Die Gesundheitsamts-Chefin rät, die gesamte Sprechzeit der Hotline auszunutzen: Sie ist unter 07231 308-6850 erreichbar von Montag bis Freitag von 8 bis 16, am Dienstag bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr.
Rund um die Uhr können Fragen auch per Mail gestellt werden an corona@enzkreis.de. Das neue Infoblatt sowie zahlreiche Informationen rund um Impfen und Corona, darunter eine Übersicht der Teststellen in Stadt und Landkreis, stehen tagesaktuell auf www.enzkreis.de/corona.
Quelle(n): pm