Unter anderem weitere Kontaktbeschränkungen und weniger Ausnahmen bei der 2G-Plus-Regelung. (Lesezeit: 3 Minuten)
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Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Am heutigen Donnerstag hat die Landesregierung des Landes Baden-Württemberg ihre Corona-Verordnung gemäß den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz von Anfang der Woche angepasst. Die nach Weihnachten am Montag, 27. Dezember 2021 in Kraft tretenden Änderungen sehen nun weitere Kontaktbeschränkungen für alle Menschen vor, unabhängig davon, ob diese geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Die jetzt in Kraft tretende Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022.
Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich
Für private Kontaktbeschränkungen gilt nun:
- Eine maximale Teilnehmerzahl von 10 Personen in Innenräumen oder 50 Personen im Freien
- Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
- Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.
FFP2-Maskenregelungen in Innenräumen
Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
Weniger Ausnahmen bei der 2G-Plus-Regelung
Ausgenommen von einem zusätzlichen Test in 2G-Plus-freigegebenen Bereichen sind nur noch:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
Sperrstunde und Teilnehmergrenzen an Veranstaltungen bei Alarmstufe II
Die bereits jetzt geltende Alarmstufe II ist weiterhin die höchste Alarmstufe und tritt in Kraft, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht (heute 3,8) oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet (heute bei 583).
In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.
Für Veranstaltungen gilt in der Alarmstufe II, dass diese nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich sind. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.