Personen mit erhaltener Corona-Auffrischimpfung müssen bei Besuch von 2G-Plus-Bereichen kein negatives Schnelltestergebnis vorweisen. Kulante Übergangsregelungen für Gastro und Kultur.
(Lesezeit: 2 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
Dieser Beitrag ist im Archiv von PF-BITS. Hier eventuell angegebene Telefon- und Kontaktmöglichkeiten sowie Terminangaben sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Zusätzlich zu den neuen Regelungen der Corona-Verordnung mit erweiterten 2G-Plus-Regelungen ergänzt die Landesregierung Baden-Württemberg, dass die Testpflicht in der 2G-Plus-Regelung für geimpfte Personen entfällt, die eine so genannte „Booster-Impfung“ als Auffrischung erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl am Abend mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“ Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.
Kulante Übergangsregelungen für Gastro und Kultur
Zudem hat der Amtschef in einem Brief die Ortspolizeibehörden gebeten, mit der Ahndung der Verstöße bis Anfang nächster Woche „kulant umzugehen“, das heißt, diese noch nicht zu sanktionieren. „Die Lage ist sehr ernst, deshalb sollen wir uns natürlich alle an die neuen Regeln halten. Wir wissen aber, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt. Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen.“
Deshalb sollen die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinde, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind, dies auch bei der Ahndung etwaiger Verstöße berücksichtigen. Das gelte vor allem für die Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Klar sei aber, so Lahl: „Wir brauchen diese neuen Regeln, um die Infektionslage und die Situation in den Krankenhäusern einigermaßen in den Griff zu bekommen. Von Ende nächster Woche an werden die neuen Regeln deshalb kontrolliert und sanktioniert.“