Unter anderem die Wilferdinger Straße und die Hohenzollernstraße nun ganztägig auf Tempo 30 beschränkt. (Lesezeit: 3 Minuten)
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Nun sind die seit einigen Tagen „scharf“, die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Zuge des im letzten Jahr vom Gemeinderat abgesegneten Lärmaktionsplanes. Während die entsprechenden Ausschilderungen bereits seit mehreren Wochen aufgebaut wurden, gab in den vergangenen Tagen auch das Regierungspräsidium Karlsruhe grünes Licht für, sagen wir salopp, zukünftig möglicherweise Rotlicht in einigen Straßen.
Während der Innenstadtring außen vor bleibt, sind es vor allem stark befahrene Straßen die durch dichtbesiedelte Gebiete führen – und auch Ausfallstraßen. So gilt nun auf der Kelterstraße und der Wilferdinger Straße ab dem Kreisverkehr beidseitig Tempo 30 und das gleich rund um die Uhr. Ebenso sind nun auch Anshelm-, Hohenzollern und Blücherstraße, der südliche Teil der Kurzen Steig und der östliche Teil der Arlingerstraße durchgehend und rund um die Uhr Tempo-30-Bereiche geworden.
Es lohnt sich also, genauer auf Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten, auch wenn das dem ein oder anderen schwerfällt. Zumal die Stadt auch überwachungstechnisch inzwischen aufgerüstet hat mit einem teilstationären Blitzer, der schon seit Oktober durch die Stadt tourt.
Geschwindigkeitsüberschreitungen ein teurer Spaß
Mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zu spaßen, ist in Sachen Bußgelder übrigens keine gute Idee. Schon bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h sind 30 Euro fällig, zwischen 11 und 15 km/h schon 50 Euro und von 16 bis 20 km/h 70 Euro.
Noch ärgerlicher wird es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h, denn neben den dann schon fälligen 115 Euro gibt es noch einen Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes – der „Verkehrssünderkartei“. Ab 31 km/h dann neben 260 Euro Bußgeld gleich zwei Punkte. Wer also ahnungslos (oder auch nicht) die nun mit Tempo 30 ausgezeichneten Strecken auf „alte Weise“ mit Tempo 50 (und mehr) befährt, für den wird es ein teures Hallo.
Immer wieder beliebt ist der feste Glaube an den Toleranzwert, der bei der Geschwindigkeitsmessung und Bewertung des Bußgeldes angewandt wird. Ein Glaube, der aber mit größter Vorsicht anzuwenden ist, denn: Der beträgt nämlich tatsächlich nur 3 km/h innerorts und die sind auch in einem Tempo-30-Bereich schnell erreicht. Den Tempomaten also auf vermeintlich bequeme 35 km/h zu stellen, kann schon mit Rotlicht ins Auge gehen.