Unberechtigt erhaltene Leistungen bescheren einer Frau eine Freiheitsstrafe.
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Sozialleistungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wer durch bewusst falsche oder unvollständige Angaben, unterlassene oder verspätete Änderungsmeldungen Leistungen erhält, die ihm eigentlich nicht zustehen, macht sich gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs wegen Sozialleistungsbetrug strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Ein Umstand, den eine eine 45-jährige serbische Staatsangehörige zu spüren bekam. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten wegen Betrugs zu Lasten des Jobcenters Pforzheim verurteilt. Der Vollzug der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dem seit 14. Dezember 2021 rechtskräftig erlassenen Strafbefehl waren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe und der Staatsanwaltschaft Pforzheim vorangegangen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau in ihren Anträgen auf Zahlung von so genannten Entgeltersatzleitungen (dazu gehört unter anderem das Arbeitslosengeld) im Zeitraum von über einem Jahr gegenüber dem Jobcenter falsche Angaben machte und so eine Überzahlung in Höhe von rund 18.500 EUR verursachte.
Quelle(n): pm