Weitere Lockerungsmaßnahmen gelten ab Mittwoch. Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen. (Lesezeit: 4 Minuten)
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Ab morgigem Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt in Baden-Württemberg eine überarbeitete Fassung der Corona-Verordnung, die die Landesregierung beschlossen hat. Sie soll „mit Bedacht“ eine Lockerung der bisherigen Einschränkungen darstellen.
Anpassungen der Warn- und Alarmstufe
Kernstück dieser Anpassung ist eine Änderung der Parameter für Warn- und Alarmstufe, in „enger Abstimmung mit Wissenschaft sowie medizinischer Praxis“, so die Landesregierung:
- Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
- Warnstufe: Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 4 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
- Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 15 und ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Nach den derzeitigen Zahlen – 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 7,8 und die Zahl der Covid-19-Fälle in Intensivstationen bei 285 (Stand: 22. Februar 2022) – gilt demnach ab Mittwoch die Warnstufe und bringt damit weitere Erleichterungen mit sich.
Mehr Lebensbereiche mit 3G-Regelungen
Vor allem in den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen (auch Saunen und Dampfbäder) gilt in der Warnstufe nun wieder die 3G-Regelung – damit ist der Zutritt zu entsprechenden Bereichen für vollständig geimpfte Personen, für Genesene und für aktuell Getestete möglich.
Wird zukünftig Alarmstufe ausgerufen, gelten in den obigen Bereichen automatisch wieder die 2G-Regelungen, in der Basisstufe gibt es zukünftig gar keine Zugangsbeschränkungen mehr.
Anpassungen der Kontaktbeschränkungen
Angepasst an das neue Stufensystem sind auch Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte beziehungsweise nicht genesene Personen, also Personen ohne einen Immunschutz gegen eine Covid-19-Erkrankung. Hierbei gelten folgende Beschränkungen:
- Basisstufe: keine Beschränkungen
- Warnstufe: ein Haushalt plus zehn Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu)
- Alarmstufe: ein Haushalt plus fünf Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu)
Die lokalen Ausgangsbeschränkungen entfallen gänzlich.
Obergrenzen für Veranstaltungen werden erhöht
Bei Veranstaltungen werden die Auslastungsgrenzen erhöht:
- Basisstufe: Es gelten keine Zugangsbeschränkungen.
- Warnstufe: In geschlossenen Räumen ist höchstens eine Auslastung von 60 Prozent der möglichen Kapazität zulässig bei einer Personenobergrenze von 6.000 Besucherinnen und Besuchern. Im Freien gelten 75 Prozent bei einer maximalen Personenanzahl von 25.000 Besucherinnen und Besuchern.
- Alarmstufe: Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit höchstens 50 Prozent der Kapazität zulässig, bei einer Personenobergrenze von 2.000 Besucherinnen und Besuchern. Im Freien kann mit höchstens 50 Prozent ausgelastet werden bei einer maximalen Personenzahl von 5.000 Besucherinnen und Besuchern.
Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen
Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen:
- Basisstufe: Es gilt die 3G-Regelung.
- Warn- und Alarmstufe: Es gilt, dass nur vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene, die zudem zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen, eingelassen werden dürfen. Es gilt grundsätzlich die Maskenpflicht mit Ausnahme der Tanzfläche.
Maskenpflicht bleibt
Die bisherige Maskenpflicht wird in geschlossenen öffentlichen Räumen und im ÖPNV grundsätzlich beibehalten, also unabhängig des Stufensystems. Personen ab 18 Jahren müssen in der Warn- und der Alarmstufe weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.