Straßen durch Amphibienschutzzonen werden zwischen Februar und April ausgeschildert, im Durchfahrtstempo beschränkt oder gänzlich gesperrt.
(Lesezeit: 3 Minuten)Hinweis: Dies ist ein Archivbeitrag.
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Die Zeit der jährlichen Amphibienwanderungen hat wieder begonnen. Sobald die Abend- und Nachttemperaturen mindestens 5 °C anzeigen, genügend Feuchtigkeit vorhanden ist und die Böden vollends aufgetaut sind, werden Frösche, Kröten und Molche wieder aktiv. Um Nachkommen zu zeugen, suchen sie stehende und langsam fließende Gewässer auf. Im Stadtkreis Pforzheim gehören beispielsweise die Gewässer im Enzauenpark, der Seehaus-See und der Herrmannsee dazu. Oft müssen die Amphibien auf ihrer Wanderschaft viel befahrene Verkehrswege queren und werden dabei von Fahrzeugen überfahren oder verletzt.
Um das zu verhindern, läuft gleichzeitig die Amphibienschutzaktion an: Die Tiere werden durch spezielle Zäune aufgefangen, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sammeln sie zumeist früh morgens und später am Abend ein und tragen sie auf die andere Straßenseite. Von dort aus setzen die Tiere ihre Wanderschaft zu den Laichgewässern fort. Neben verschiedenen Ämtern der Stadt Pforzheim beteiligen sich auch zahlreiche Gruppierungen und Einzelpersonen an der Schutzaktion. Koordniniert wird die Aktion vom NABU Pforzheim-Enzkreis und dem städtischen Amt für Umweltschutz.
Zum Schutz von sowohl Helferinnen und Helfern als auch Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern sind während der Amphibienschutzaktion von Februar bis April auf bestimmten Straßenabschnitten im Stadtgebiet Geschwindigkeitsbegrenzungen und Sperrungen nötig:
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Stundenkilometern (teilweise mit Zusatzzeichen für den Zeitraum von 17:30 bis 7 Uhr morgens):
- Kanzlerstraße zwischen Einmündung Straße „An der Schindersklamm“ und Wasserwerk Friedrichsberg
- Straße „An der Schindersklamm“ ab Ortsausgang Mäuerach bis Einmündung Kanzlerstraße
- Klingenstraße von der Einmündung Kirschenpfad bis zum Beginn des Gewerbegebietes Klingenstraße
- Würmstraße in Huchenfeld (K 9805) zwischen Einmündung Unterer Hardtweg und Einfahrt zur ehemaligen Erddeponie.
- Kirschenpfad im Bereich Seehaus am Beginn des Amphibienschutzzauns vor der Zufahrt zum Seehaus-Parkplatz.
Folgende Straßen werden für den Straßenverkehr zwischen 1. Februar bis 30. April gesperrt:
- Eutinger Sträßchen zwischen Seehaus und Wurmberger Straße ab der Abzweigung zur Lettenbrunnenhütte (hier auch tagsüber)
- In Büchenbronn der Waldweg direkt westlich der Gaststätte Herrmannsee – witterungsabhängig in der Zeit von 17:30 bis 7 Uhr
- Im Bereich Krebspfad der Erschließungsweg mit der Flurstücksnummer 4791 zwischen den Flurstücken 4846/4724 und 4714 am Regenrückhaltebecken der Autobahn BAB 8.
Aufgrund stärkerer Wanderbewegungen werden zusätzlich an verschiedenen Streckenabschnitten Warnschilder aufgestellt (beispielsweise am Rennbachweg in Eutingen, im Herrenstriet).
Quelle(n): pm