PCR-Tests zukünftig nur noch bei vorherigem positiven Antigen-Schnelltest.
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Am gestrigen Samstag hat die Landesregierung die Vorgaben der angepassten Teststrategie der Bundesregierung umgesetzt, die nun Änderungen bei der Corona-Teststrategie mit sich bringt, um die Testkapazitäten für PCR-Tests bei den aktuell stark steigenden Infektionszahlen gezielter einzusetzen, als bisher.
Wenn Sie also in Ihrer Corona-Warn-App die rote Warnung mit einem „erhöhten Risiko“ eingeblendet bekommen, dann ist nun der erste Weg der zu einer Corona-Schnellteststation, um dort einen Corona-Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen. Erst wenn dieser Schnelltest ein positives Testergebnis liefert, haben Bürger ein Anrecht auf eine Nachtestung via PCR-Testverfahren.
Bei PCR-Testungen gilt künftig, dass so genannte „vulnerable Gruppen“ in der Gesellschaft Vorrang bei Tests haben. Hierzu gehören Personen in medizinischen Einrichtung, Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und pflegende Angehörige. Ebenfalls vorrangig bei PCR-Tests kommen Personen zur Klärung medizinisch-diagnostischer Fragen im ärztlichen Kontext, beispielsweise bei einem Risiko eines schweren Kranheitsverlaufs, an die Reihe.
Antigen-Schnelltests nun auch zum Freitesten nach Isolierung oder Quarantäne
Zur vorzeitigen Beendigung einer Isolierung oder Quarantäne, beispielsweise bei engen Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen, ist im Verlauf der derzeitigen Omikron-Welle ein negatives Ergebnis auch durch einen zertifizierten und korrekt durchgeführten Antigen-Test ausreichend.